Frage: Abänderung Unterhaltsvergleich

Guten morgen! Ich würde gern mal wissen ob ein Unterhaltsvergleich abänderbar ist. Z.B wegen dem neuem erhöhten Selbstbehalt. Was für Gründe müssen vorliegen? Danke Melanie

Mitglied inaktiv - 15.06.2005, 09:27



Antwort auf: Abänderung Unterhaltsvergleich

Hallo, er verdient mehr bzw. ab 01.07.05 gibt es eine neue Tabelle. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2005



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Abänderung Unterhaltszahlungen???

Fall: Ehemann zahlt Unterhalt lt. DDT (6. EK abzgl. 1/2 KG) an 2 Kinder aus 1. Ehe (6 und 13). Im August kommt Kind aus neuer Ehe hinzu. Ändert sich an den ZAhlungen für die Kinder aus 1. Ehe etwas und wenn ja inwieweit? Was muß beachtet werden? "Alte" Familie lebt "wie die MAde im Speck", während neue Familie (dank des Unterhaltsgesetzes) am Exis...


Abänderung des Arbeitsvertrages nach Elternzeit- Hilfe bitte!

Hallo Frau Bader, ich möchte nach der Elternzeit aus meiner Vollzeitstelle eine Teilzeitbeschäftigung machen. Ich habe dies dementsprechend meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Der bat mich nun zum Gespräch und legte mir folgendes vor. Meine Frage ist das allgemein üblich und rechtlich o.k. so ? Wie sieht das mit der Bezahlung aus? Ich hatte vorher ei...


Kindesunterhalt Abänderung

Hallo ! Folgender Sachverhalt : -Unterhaltspflichtiger Vater kündigt nach 15 Jahren seinen Job - fängte eine neue Stelle an , wo er nach 4 Wochen wieder gekündigt wird -fängt dann in einer Zeitarbeitsfirma bei der er gerade mal den Selbstbehalt verdient Nach welchem Einkommen wird der Unterhalt gerechnet : - nach dem ersten Job den er s...


Nachtrag zu Abänderung Kindesunterhalt

" Hallo ! Folgender Sachverhalt : -Unterhaltspflichtiger Vater kündigt nach 15 Jahren seinen Job - fängte eine neue Stelle an , wo er nach 4 Wochen wieder gekündigt wird -fängt dann in einer Zeitarbeitsfirma bei der er gerade mal den Selbstbehalt verdient Nach welchem Einkommen wird der Unterhalt gerechnet : - nach dem ersten Job den er...