Hallo Frau Bader, ich habe einen Pflegeberuf und um arbeiten zu können, müsste ich Schichtarbeiten. Da es für diese Zeiten bei uns keine Kinderbetreuung gibt und ich auch keinen anderen habe möchte ich wissen, ab wann mich die Arge zwingen kann, mein Kind alleine zu lassen? Das heißt, morgens ab 5.30 und abends bis ca. 21.00 Uhr.
Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 14:12