Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Thema ALG I.
Nach sieben Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber ging ich in Elternzeit.
Ich wollte ab September 2020 Teilzeit (15 Stunden) arbeiten.
Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist nicht möglich. Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und werde erst im Oktober 2021 aus der Elternzeit zurückkehren.
Mein Elterngeld läuft bald aus.
Habe ich im zweiten Jahr der Elternzeit Anspruch auf ALG I? Können andere Sozialhilfeleistungen bezogen werden?
Mein Mann ist voll berufstätig.
Bitte um kurze Info.
Vielen Dank und viele Grüße!
von
Olga HH
am 08.05.2020, 11:40
Antwort auf:
ALG-Anspruch während der Elternzeit
Hallo,
1. Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 AN hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen -> Corona ist so ein Grund
2. Anspruch auf ArbGled 1 für die TZ-Tätigkeit haben Sie, wenn Sie für deise Zeit tatsächlich dem rbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
ALG-Anspruch während der Elternzeit
Hast du eine Kinderbetreuung? Womit begründet der AG das du dort innerhalb der EZ nicht arbeitest?
Wenn der AG keine Stelle hat dann lasse dir das bescheinigen, auch das du eine Kinderbetreuung hast und damit sehr wohl arbeiten kannst und willst. Damit hättest du dann Anspruch auf anteilig ALG1 über die Stunden welche du arbeiten würdest, was aber mindestens 15 Std die Woche sein müssen zu den werksüblichen Zeiten. Damit kannst du dir dann einen AG suchen bei dem du innerhalb der EZ in TZ arbeitest und solange dann ALG1 beziehen
Hast du keine Kinderbetreuung oder willst du gar nicht arbeiten, dann nein, dann hast du keinen Anspruch. Den du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. In dem Falle könnt ihr prüfen lassen ob Anspruch auf Wohngeld besteht oder Kindergeldzuschlag oder gar auf Hartz4.
von
Felica
am 08.05.2020, 13:35