Hallo,
ich bin gerade am Anfang meiner Schwangerschaft und mache mir aber jetzt schon Gedanken darüber wie ich in der Schwangerschaft arbeiten kann, dass ich meinem Arbeitgeber dies gleich bei Bekanntgabe der Schwangerschaft mitteilen kann.
Ich würde gerne 9 Stunden in der Woche auf Teilzeitarbeit arbeiten.
Geht dies? Worauf muss ich achten? Vielen herzlichen Dank.
von
sani66
am 15.07.2013, 21:46
Antwort auf:
9 Stunden Teilzeit arbeiten während der Elternzeit
Hallo,
Sie meinen nicht ind er SchwS sondern in der EZ?
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013
Antwort auf:
9 Stunden Teilzeit arbeiten während der Elternzeit
Es heißt ja eigentlich mind 15 Stunden oder so, aber ich arbeite z.B. 7 Stunden pro Woche. Solange es für den AG ok ist, sollte nichts dagegen sprechen.
von
sternenfee75
am 15.07.2013, 22:23
Antwort auf:
9 Stunden Teilzeit arbeiten während der Elternzeit
Normalerweise kannst Du innerhalb der SS ganz normal arbeiten.
Du darfst nur ab dem 5. Monat keine Tätigkeiten mehr ausüben bei denen Du am Tag insgesamt mehr als 4 Stunden stehen musst.
Ansonsten kommt es natürlich auf die Arbeit an, ggf. muss der AG oder auch der FA ein BV aussprechen, da entscheidest dann aber nicht Du wieviele Stunden Du noch arbeiten willst.
Grundsätzlich gibt es in der SS keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.07.2013, 13:40
Antwort auf:
9 Stunden Teilzeit arbeiten während der Elternzeit
Hallo bist du in elternzeit? In der ss kann man doch normal arbeiten. Habe die frage jetzt nicht richzig verstanden. Oder geht es dir darum nach der Geburt wieder zu arbeiten wahrend der Elternzeit?
von
CKEL0410
am 16.07.2013, 13:56