3. Jahr Elternzeit oder Teilzeit vereinbaren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3. Jahr Elternzeit oder Teilzeit vereinbaren?

Liebe Frau Bader, im Juli enden mit dem 2. Geburtstag meiner Tochter meine zwei beantragten Jahre Elternzeit. Ich arbeite bereits wieder in Teilzeit und beabsichtige, dies auch weiterhin zu tun. Mein AG hat mir freigestellt ob ich ein drittes Jahr Elternzeit einreiche oder einen TZ Vertrag mit ihm vereinbare. Gibt es Pros und Cons für die eine oder andere Variante? Ich bin mir unsicher. Danke für Ihre Einschätzung und viele Grüße Karin

von Karin32 am 08.03.2018, 18:09



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit oder Teilzeit vereinbaren?

Hallo, eigentlich ist das Haupt- "pro" der Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2018



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit oder Teilzeit vereinbaren?

pro ist der kündigungsschutz den du dann hast. wenn du reine teilzeit vereinbarst ist der elternzeitkündigungsschutz weg. wenn du jetzt schon weißt, dass du diese stunden arbeiten kannst und auch dabei bleiben möchtest, kannst du das auch ohne eltenzeit machen, aber wie oben gesagt, der kündigungsschutz wäre weg. plant ihr ein weiteres kind, dessen mutterschutz in der verlängerten elternzeit beginnen könnte? vorteil da wäre, dass du volles mutterschutzgeld bekommst, wenn du ohne ez in tz arbeitest, bekomst du nur tz. mutterschutzlohn...

von mellomania am 08.03.2018, 20:47



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