Hallo Frau Bader, wir wollen unserem Sohnemann drei Vornamen geben, wovon wiederum der zweite der Rufname sein soll. Ist dies a, möglich und b, in welchem Gesetz und Paragraphen ist dies geregelt? Wie ich unseren Standesbeamten kenne, werde ich ihn mit den genauen Angaben "erpressen" müssen. Herzlichen Dank vorab! Viele Grüße Heike
Mitglied inaktiv - 07.09.2002, 21:32