Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was "gilt" als "Rufname"?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was "gilt" als "Rufname"?

Mitglied inaktiv

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Wenn jemand 1975 geboren wurde (BRD) und im Personalausweis drei Vornamen stehen hat (nicht unterstrichen wie ganz früher), darf man dann alle drei als "Rufnamen" benutzen?


Mitglied inaktiv

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Hallo Es gibt heutzutage keinen Rufnamen mehr in dem Sinne. Man kann sich jederzeit für einen der vorhandenen entscheiden. Wir nennen unsere Kinder beim 2. Namen, wenn sie es wollen können sie irgendwann entscheiden, dass es der 1. sein soll. Im Perso steht ab sofort aber immer der 1. Name, egal welcher der ausgesuchte ist.


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Hallo Frau Bader, wir wollen unserem Sohnemann drei Vornamen geben, wovon wiederum der zweite der Rufname sein soll. Ist dies a, möglich und b, in welchem Gesetz und Paragraphen ist dies geregelt? Wie ich unseren Standesbeamten kenne, werde ich ihn mit den genauen Angaben "erpressen" müssen. Herzlichen Dank vorab! Viele Grüße Heike

Hallo, wir haben -endlich- einen Namen für unser Kind gefunden. Er soll Jan Felix, ohne Bindestrich heißen. Nun unsere Frage: Können wir den zweiten Namen, also Felix als Rufnamen eintragen lassen, oder ist das nur bei dem erstgenannten Namen möglich. Wobei wir Felix Jan nicht wirklich klanghaft finden. Vielen Dank für die Antwort Sarah