Hallo, am 13.3.03 endet mein EU für das 1. Kind. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist der 2.4.03. Im Moment arbeite ich 19 Wochenstunden im EU. Ist es richtig, daß ich von Beginn des Mutterschutzes bis zum 13.3. Mutterschaftsgeld auf Grundlage der Teilzeittätigkeit bekomme und dann ab 14.3. bis Ende des Mutterschutzes nach Vollzeittätigkeit (ich würde ja normalerweise ab 14.3. wieder Vollzeit arbeiten)??? Aus dem Jahr 2000 habe ich noch Anspruch auf 13 Tage Urlaub. Kann ich darauf bestehen, daß mir diese ausgezahlt werden? Viiielen Dank für baldige Auskunft!