Hallo!
Ich weiß noch nicht genau, wie lange ich nach der Geburt zu Hause bleiben möchte, aber z.Z. denke ich mal 2 Jahre.
Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage, bekomme ich dann die Hälfte an Erziehungsgeld?
Kann der Partner bei einer 2 jährigen Elternzeit auch 2 Monate zu Hause bleiben? Müsste ich dann nach 22 Monaten wieder arbeiten und er bleibt die anderen 2 Monate zu Hause?
Vielen Dank für die Antworten
Manuela
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 12:21
Antwort auf:
2 Jahre Elternzeit Erziehungsgeld?
Hallo,
EG und EZ haben nichts minteienader zu tun. Sie können beide bis zu 3 Jahren zu Hause bleiben, bekommen aber zusammen nur 14 Mo. EG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2010
Antwort auf:
2 Jahre Elternzeit Erziehungsgeld?
Hallo
Elternzeit und Elterngeld haben gar nichts miteinander zu tun.
Dein Mann kann auch zeitgleich Zuhause bleiben.
Allerdings bekommt man im Elterngeldbezug nicht zeitglich Elterngeld.
Wann Du wieder arbeitest entscheidest Du unabhängig von der Elternzeit des Mannes. Ist halt eine Finanzfrage :-)
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 12:30
Antwort auf:
2 Jahre Elternzeit Erziehungsgeld?
Ein kleiner Hinweis noch:
Wenn dein Mann erst nach 22 Monate seine 2 Monate Elternzeit machen möchte, bekommt er dafür kein Elterngeld mehr.
Denn Elterngeld gibt es nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate.
Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom zuständigen Bundesministerium:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 13:00