HalloDr. Posth,
Mit ca. 4,5 M. habe ich meine Tochter bei einer TM abgegeben. Bei der Eingewöhnung öfter, später nur 1x W. Anfangs alles ok. Mit der Zeit hat sie b. Abgeben u Abholen angefangen zu schreien. LEIDER habe ich sie auch schreiend zurückgelassen! 2-3 T. nach der Betreuung konnte ich sie nicht mal mit dem Vater alleine lassen. Sie durfte mich nicht aus den Augen verlieren. Nach 5M. habe ich das abgebrochen. Kann ich diesen Vertrauensbruch wieder gut machen?
Sie ist jetzt 13M. alt u wurde fast ausschließlich von mir betreut. Mit Vater max. 2-3x w. 1-3Std. allein, hängt sehr an mir, wurde viel getragen, nach Bedarf gestillt (stille weiterhin), schläft im Elternbett. Mittlerweile hat sie schonmal Phasen, wo sie es ablehnt von Papa zu mir zu kommen (lacht und dreht sich weg von mir). Aber wenn es ihr nicht gut geht, zähl nur ich.
Kurze Frage noch.
Ab August wieder anstehende Betreuung: 2Std.2-3xwöchent. Autofahrt in Kauf nehmen und zur Oma oder zur TM? Was würden sie raten?
von
Emelie1980
am 16.04.2012, 07:12
Antwort auf:
Tagesmutter
Hallo, das Alter von 4 bis 5 Monaten ist immer ein besonders schwieriges für irgendwelche Trennungsprozesse. Die Säuglinge sind dann ihre Bindung eingegangen und bekommen Angst, wenn sie nicht unmittelbar mit ihrer Bezugsperson zusammen sind. Diese Angst muss man respektieren und darf den Säuging ihr nicht länger aussetzen. Negativer Stress ist die Folge. Die verstärkte Anhänglichkeit an die primäre Bezugsperson ist die typische Konsequenz. Da aber die Bindung das Ergebnis einer Nettobilanz aller Bindungs- und Trennungserfahrungen im ersten Lebensjahr ist, karuch wieder kittenbnn es am Ende des 1. Lebensjahres trotzen zu einer sicheren Bindung gekommen sein. Das heißt aber, dass der Säugling gleichzeitig sehr viele positive Erfahrungen gemacht haben muss. Nur so lässt sich der Vertrauensbruch wieder kitten.
Die neuerliche Fremdbetreuung sollten sie streng mit den Kriterien der sanften Ablösung beginnen, dann haben Sie eine Chance, dass diesmal alles gut geht. In meinem gezielten Suchlauf gibt es dazu das passende Stichwort und auf der Seite www.sicherebindung.at gibt es weitere Information unter den beiden letzten Punkten. Wenn die Großmutter von Ihrer Tochter als vertraute Person angesehen wird (Ersatzbezugsperson), wäre ihr natürlich der Vorzug zu geben. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 16.04.2012