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Forum Dezember Mamis 2021

Elterngeld - Fragen und Überlegungen

Thema: Elterngeld - Fragen und Überlegungen

Hallo Scharmintelligenz und all die schönen Mamis :) Ich habe ein paar Fragen zur Elternzeit und zum Elterngeld ( es sind ja zwei paar Schuhe ) 1. Kann bei Beantragung der Elternzeit für 1 Jahr auch später noch verlängert werden? Ich hab ma gehört es sei einfacher 2 Jahre zu beantragen und dann zu verkürzen, als nach dem 1. Jahr zu verlängern. 2. Ich würde gern nach dem Mutterschutz 3 Monate Elterngeld beantragen bis Ende April. Da ich aktuell in Teilzeit arbeite und wenig verdiene, würde mein Partner ab Mai in Elternzeit und auch Elterngeld beantragen wollen. Wir wären dann beide in Elternzeit. Wie viele Monate stehen uns dann gemeinsam zu , wenn er es benatragt ( wir würden es teilen ) , 12 oder 14 ? Stehen ihm dann ab Mai 9 oder 12 Monate zu? - oder 14 Monate ab der Geburt ? Welche voraussichtlich Anfang Dezember. Zählt der Mutterschutzzeitraum dazu oder nicht? - wann gibt man den Antrag am besten ab? Ab Babys Ankunft? Ich glaub in Berlin kann das alles lange dauern. Sorry ich bin da noch etwas verwirrt :). Danke Euch !!!

von Sonnenliebe am 03.09.2021, 22:41



Antwort auf Beitrag von Sonnenliebe

Hallo. Alles kann ich dir nicht beantworten, aber ein bisschen hoffentlich. Du musst bitte Elternzeit und Elterngeld ein bisschen zweiseitig betrachten. Du kannst bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen. Das ist dann eher Sache des Arbeitgebers. Da war es auch bei mir kein Problem, etwas früher wieder einzusteigen. Er kann aber wohl einer Verlängerung widersprechen. Elterngeld wiederum kannst du 12 Monate beziehen. Wenn dein Partner auch Elternzeit nimmt, habt ihr zusammen sogar 14 Monate Elternzeit. Hier spreche ich nur von der Elternzeit, in der man zu Hause bleibt ohne weitere Arbeit in Teilzeit z. B. Diese 14 Monate könnt ihr aufteilen, wie ihr mögt. Er muss aber mindestens zwei Monate davon nehmen. Die können aber gesplittet werden (z. B. einen im Dezember, den anderen im Juli). Natürlich könnt ihr die auch so aufteilen, dass der eine 7 Monate Elterngeld bekommt und der andere die anderen 7 Monate. Je nachdem, was da am besten zu euch passt. Diese insgesamt 14 Monate zustehender Bezug könnt ihr auch zusammen nehmen. Sprich gemeinsam jeder 7 Monate. Dann gibt es nach 7 Monaten aber kein Elterngeld mehr. Zum Mutterschutzgeld: Dieses bekommst du zwei Monate und verrechnet sich sozusagen mit dem Elterngeld. Oft ist es höher als das Elterngeld, was dir zusteht, weswegen du theoretisch zwei Monate weniger Elterngeld bekommst, dafür aber halt das Mutterschaftsgeld. Den Antrag kannst du erst nach der Geburt abgeben. Ist für dich als Mutter im Mutterschutz aber nicht schlimm, da du ja Mutterschaftsgeld bekommst (das beantragt man nämlich vor der Geburt). Sollte dein Mann direkt nach der Geburt Elterngeld bekommen sollen, kann es schon etwas dauern, aber es kommt ja dann definitiv noch. :) Waren bei uns vielleicht 3 Wochen (Berlin ). Zu Frage 2 nochmal ergänzend anhand deiner genauen Fragestellung: Du würdest also 5 Monate Elterngeld beziehen (Mutterschutz zählt dazu) . Wenn dann dein Mann Elterngeld bezieht bleiben ihm noch 9 Monate. Du würdest dann allerdings null Monate haben, wenn ihr ab da zeitgleich zu Hause bleibt. Aber ich glaube es so verstanden zu haben, dass ihr das so vorhabt. Was ihr natürlich auch machen könnt: Das Elterngeld teilen. Dann gäbe es für euch beide 28 Monate Elterngeld, aber das Geld wäre dann halt nur die Hälfte im Monat. Da bin ich auch am überlegen, ob sich das für mich lohnt. Joa. Das ist das, was ich darüber weiß. Es gibt in Berlin auch Stellen, die dir da helfen können. Das hatte ich damals in Anspruch genommen. Allein der Antrag war eine Herausforderung. Liebe Grüße

von sanne87 am 04.09.2021, 00:15



Antwort auf Beitrag von Sonnenliebe

Hallo :) Ich hatte mich vor ein paar Tagen kurz eingelesen. Hier kannst du die neue Broschüre für Geburten ab 1.09.2021 runterladen. Ist eigentlich gut erklärt, auch mit Grafiken, Bildern und Aufteilungsbeispielen. Man kann es auch auf zwei Jahre splitten, bekommt dann natürlich weniger, darf aber arbeiten (bis 35std), Partnerschaftsbonus gibt es auch. Ich hefte mal ein Screenshot vom gemischtem Modell an. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752

Mitglied inaktiv - 04.09.2021, 07:24



Antwort auf Beitrag von Sonnenliebe

Was ganz informativ dazu ist - da gibt es nämlich auch 73950 Versionen - alles an Einkunft über 300€ wird angerechnet. Heißt wenn du z.B nach dem Mutterschutz auf Teilzeitbasis 800€ verdienen möchtest und eigtl 1500€ von der Elterngeldstelle bekommst, bekommst du dann nur noch 500€ Elterngeld und die 800€ vom AG. Schlauer wäre es dann ggf den Partnerschaftsbonus zu nehmen wenn nur einer fix daheim bleibt und der andere bis zu 32 std arbeiten möchte. Wir haben am 8.9. einen onlinetermin bei profamilia dazu, Evtl würde sich das für euch ja auch lohnen?

von Reese am 04.09.2021, 08:36



Antwort auf Beitrag von Reese

vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten. Jetzt ist es tatsächlich auch klarer in meinem Kopf. Danke für die Tipps und die Links. Einen Beratungstermin bei der Profamilia ( aktuell Online möglich ) möchten wir auch noch wahrnehmen. Danke Euch sehr

von Sonnenliebe am 05.09.2021, 15:21