Hallo ihr Lieben!
Mein Sohn - wird im November 18 Jahre alt. Er hat am 1.9.20 seine Ausbildung zum Krankenpfleger in einem Ort,45 km von zu Hause entfernt begonnen. Wohnt in einem Schwesternwohnheim unter der Woche - kostet 290€ monatlich. Ansonsten Zugfahrkarten, bzw.ab November tanken/Auto, und was sonst noch unter der Woche dazu gehört...Verpflegung. Netto geht er mit 913€ raus. Seine Versicherungen zahle ich weiterhin und eben Verpflegung am Wochenende.
Ich habe noch eine 11Jährige Tochter. Nun hat der Vater nicht mehr für den Großen gezahlt, den Unterhalt für die Tochter um 20€ angehoben. (344€-wie er auf diese Summe kommt, keine Ahnung)
Er arbeitet seit über 12Jahren im öffentlichen Dienst. Meine Frage, kann er den Unterhalt einfach so einstellen für den Großen? Dachte das berechnet sich mit dem Verdienst meines Sohnes und wird nur gekürzt, fällt jedoch nicht ganz weg? Kennt sich jemand aus? Lg, Sandra
von
EmmaKili
am 02.10.2020, 22:28
Also, mittlerweile herausgefunden dass er nicht mehr zahlen muss, ok...
Aber nun zahlt er 344€ für meine Elf jährige - daraus ergibt sich für mich, dass er mehr als 1900€ netto verdient - sprich - er hat die letzten Jahre für beide nicht den vollen Unterhalt bezahlt....er meinte immer „ich gebe soviel bis zur Selbstbehaltsgrenze“... ich Idiot, wie immer vertraut. Er hat mich im
Endeffekt verars...
Habe damals bei Scheidung auf meinen Unterhalt und 15000€ verzichtet - um keinen Streit aufkommen zu lassen-der Kinder wegen. Anfangs alles gut...bis deine neue Frau kam...seitdem ist nicht mehr viel mit kümmern(geht so weit dass mein Sohn-17- ihn leider nicht mehr sehen möchte) oder Kosten teilen (z.b.Klassenfahrt Rom 750€, usw)...
Kann man den zu wenig bezahlten Unterhalt einfordern?
Um es aber zu betonen - ich will das Geld nicht für mich, sondern für meinen Großen anlegen, da er nächstes Jahr unser Zweitauto von uns geschenkt bekommen soll und das natürlich auch mit kosten - die er selbst tragen muss-verbunden ist Lg, Sandra
von
EmmaKili
am 03.10.2020, 09:46
Solange dein Sohn in der Ausbildung muss er weiter Unterhalt zahlen.
Allerdings muss der von deinem Sohn eingefordert werden und nicht von dir.
von
Himbeere2008
am 06.10.2020, 18:56