Froeschlein
Hallo und Guten Tag, ich habe eine Frage an euch, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches zum Sommer ausläuft. Ich habe mündlich und auch schriftlich zugesichert bekommen, dass mein Vertrag verlängert wird. Der aktuelle Vertrag liegt noch nicht vor und ich habe nichts unterschrieben. Das Schriftliche vom AG war lediglich ein Zweizeiler fürs Arbeitsamt, denn dort musste ich mich ja offiziell arbeitssuchend melden. Jetzt habe ich das Gefühl, dass es geklappt haben könnte und ich schwanger bin. Ich müsste den Arbeitsplatz sofort verlassen und würde ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wie sieht es jetzt für meine Arbeitsstelle aus? Würde ich bis zum Tag X, der im Zweizeiler genannt ist, in Beschäftigung sein oder würde man mich bis zum Tag Y (wenn der alte Vertrag ausläuft) beschäftigen und dann stehe ich mit nichts da? Das Arbeitsamt hat mich aufgrund meines Nachweises der Weiterführung vom AG nämlich auch schon aus der Arbeitssuchendmeldung herausgenommen. Das bereitet mir richtig Kopfzerbrechen.
ist es möglich, dass du mit der meldung wartest, bis du den neuen vertrag hast?
Es ist schwierig, das wären noch Minimum 7 Wochen und ich arbeite körperlich anstrengend und habe oftmals Chemikalien um mich. Klar, ich entscheide mich gegen jeden Job der Welt und für mein Kind. Aber es würde mich einfach mal interessieren, wie die Lage da aussieht.
Du musst halt die finanziellen konsequenzen tragen können. Der vater des kindes ist dann für dich zuständig, auch was die krankenversicherung betrifft, wenn es nicht zur entfristung kommt. Das ist ziemlich unromantisch, aber warum wartet man nicht noch bis zur entfristung? Du weisst ja noch gar nicht, ob du wirklich schwanger bist, also warte ab.
Du hast ja noch keinen neuen Vertrag Ich wäre da sehr unsicher ob so ein Zweizeiler wirklich verbindlich ist
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