Chiara 2020
Hallo ihr Lieben, fasse es mal kurz:) momentan arbeite ich in Vollzeit. Kind ist in Krippe. Ab Sommer kein Kindergartenplatz somit auch keine Betreuung für das Kind. Bislang hatte ich 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Ich könnte noch ein Jahr Elternzeit nehmen. Was ist,wenn ich in der Elternzeit schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalte, beim BV wird das Gehalt ja voll bezahlt.Aber wenn man Elternzeit UND ein Beschäftigungsverbot erhält,ist das auch machbar? Sieht es bei einer Freistellung anders aus? Weil im 3. Jahr der Elternzeit bekommt man kein Geld.
Wer in Elternzeit ist, braucht kein Beschäftigungsverbot. Anders formuliert: wenn du eh schon zu Hause bist, also nicht arbeitest, wo soll das Beschäftigungsverbot herkommen? Auch kann eine Elternzeit nicht für ein Beschäftigungsverbot abgebrochen werden. Wenn dein Kind keinen Betreuungsplatz hat, dann schreibe deine Stadt/Gemeinde an und setze eine Frist, denn dein Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Da du während der Elternzeit ja nicht vor deiner gefährlichen Arbeit geschützt werden musst, bekommst du kein BV. Ist ja unnötig. Selbst wenn ein Arzt eines ausstellen würde, den AG interessiert das nicht, denn du bist ja eh in EZ. Du könntest pokern und zurückgehen, passend schwanger werden und dann das BV bekommen. Aber wenn du nicht passend schwanger wirst oder der AG eine ungefährliche Arbeit für dich hat? Du müsstest z.B. einige Stunden in EZ arbeiten- da würdest du dann für diese Stunden auch dein Gehalt bekommen im Falle eines BV. Grundsätzlich hast du ja aber Anspruch auf Betreuung, da würde ich erstmal ansetzen.
BV ohne Kinderbetreuung geht auch nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn jemand auf die Idee kommt das mal zu kontrollieren.
Das wird gerne so erzählt. Bisher konnte mir noch niemand erklären, wer da konkret nach einer Betreuung fragen sollte und wen es etwas angehen sollte, wo mein Kind ist. Den AG? Die KK? Die Frau kommt zur Arbeit, gibt die Schwangerschaft bekannt und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass sie nicht arbeiten darf, fertig. Wo kommt die Betreuung des Kindes ins Spiel? Im Gegenzug hört man oft genug, dass Kinder Privatvergnügen wären und dem AG am Allerwertesten vorbeigehen können. Ja was nun?
Klar geht das. WENN !!! Du in der EZ auch arbeitest. Dann gibt es das BV über den Umfang in dem du in der EZ arbeitest. Bist du dagegen zu 100% daheim, dann gibt es natürlich nichts. Du kannst lediglich die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Ich würde dagegen den betreuungsplatz einklagen. Darauf habt ihr einen Anspruch. Kann die Gemeinde den nicht erfüllen, habt ihr Anspruch auf Lohnersatz gegenüber der Gemeinde. Den du natürlich nicht hast, wenn du wegen EZ daheim bist und gar nicht arbeitest.
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