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Sorgerechtsverfügung für mehr als 2 Personen

Thema: Sorgerechtsverfügung für mehr als 2 Personen

Hallo zusammen, habt ihr in Eurer Sorgerechtsverfügung mehr als 2 Personen zum Vormund bestimmt? Wir überlegen, ob wir alle 4 Großeltern nennen, dass diese gleichberechtigt das Sorgerecht erhalten. Ist das möglich? Viele Grüße

von sg30042003 am 02.03.2022, 08:37



Antwort auf Beitrag von sg30042003

Viele Köche verderben den Brei. Was ist, wenn sich die Sorgeberechtigten nicht einig sind? Wir haben damals eine Reihenfolge festgelegt, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommen soll. Also erst der Onkel O, wenn der ausfällt, die Großmutter G und wenn die auch nicht zur Verfügung steht, dann Cousine C. Ich könnte mir auch vorstellen, dass ein so stark aufgeteiltes Sorgerecht rechtlich gar nicht möglich ist und dann ein Gericht entscheidet. Da bin ich mir aber nicht sicher.

von Silvia3 am 02.03.2022, 09:47



Antwort auf Beitrag von sg30042003

man kann kinder nicht vererben. derzeit kann ein kind niemals mehr als 2 sorgeberechtigte personen haben. das wird zwar diskutiert weil im rahmen von patchwork- und regenbogenfamilien häufig mehr als 2 personen verantwortlich sind. aber eine neuregelung birgt so viele fallstricke, das wird noch eine weile dauern. so oder so wird der wunsch der eltern geprüft. es gibt keinen automatismus. gerade großeltern fallen gerne mal raus wegen des alters. deswegen rate ich immer, lieber jemand jüngeres oder zumindest eine jüngere alternative zu benennen. gönnt euch eine rechtsberatung für den gesamten themenkomplex testament und sorgerechtsverfügung.

von WonderWoman am 02.03.2022, 10:17



Antwort auf Beitrag von sg30042003

Wir haben Oma und Opa beide eingesetzt, mit dem Nachsatz: Ersatzweise jeder einzeln, falls einer vom Gericht für untauglich gehalten wird.... Erst wenn beide nicht für geeignet gehalten würden, kommen die Ersatzpersonen. Machen kann man alles, ist immer die Frage: Was ist sinnvoll?

von HeyDu! am 02.03.2022, 13:10



Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Ps: Wir haben auch verfügt wer keinesfalls zum Zuge kommen sollte, daran hält sich das Gericht dann auch... dann käme eher ein Fremder dran, statt der z.B. Geschwister der Eltern.

von HeyDu! am 02.03.2022, 13:13



Antwort auf Beitrag von sg30042003

Wir haben die Pateneltern eingesetzt. Und festhalten lassen das die Kinder auf keinen Fall zu den Großeltern kommen sollen. Von meiner Seite zu schlechte Erfahrungen mit meiner Mutter und von der Seite meines Mannes ist seine Mutter mit fast 88 zu alt. Die Großeltern bekommen aber ein jederzeitiges Besuchsrecht. Für unsere Große wird es dieses Jahr Gegenstandslos, da sie 18 Jahre alt wird. Wir haben außerdem verfügt das die Kinder auf keinem Fall getrennt werden sollen und in ihrer gewohnten Umgebung groß werden sollen. Wir haben es bei einer befreundeten Familie gesehen und erlebt wie es ohne Verfügung geht. Erst ist der Vater plötzlich verstorben und als das gerade verarbeitet wurde ist die Mutter plötzlich verstorben. Die Kinder wurden getrennt. Die Zwillinge durften dann zumindest zusammen bleiben, aber ihre große Schwester musste zu anderen Verwandten in eine andere Stadt. Wir haben seit dem nichts mehr von ihnen gehört. Sie reagieren auch nicht auf E-Mails. Sie wissen aber das sie sich jederzeit bei uns melden können, wenn sie es möchten.

von Madzie04 am 03.03.2022, 11:28