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Rürup-Rente

Thema: Rürup-Rente

Hallo, hat hier schon einmal jemand eine Rürup-Rente widerrufen? Ich zahle schon ca. 5 Jahre. Jetzt kam wieder eine planmäßige Erhöhung. Die Bearbeitungskosten nur dafür 78,00€. Ich glaube, dass ich mit dem Abschluss einen Fehler gemacht habe. Es steht zwar auch drinnen, dass das angesparte Geld bei Nicht-Erreichen-der Rente in eine Hinterbliebenenrente übergeht, aber was ist, wenn mein Mann vor mir stirbt. Dann ist das Geld eben weg. Am liebsten wäre mir, das Ding jetzt zu widerrufen. Ich habe das irgendwo gelesen, dass das ginge. Dann bekommt man einen Großteil des Geldes wieder. Ich müsste dann jedoch die gesparten Steuern zurückzahlen. Kündigen geht ja nicht. Rückkaufswert gibt es nicht. Ich habe das jetzt erstmal beitragsfrei gestellt. Hat jemand Erfahrung?

von Ichx4 am 08.10.2020, 14:19



Antwort auf Beitrag von Ichx4

Hallo Ichx4, "widerrufen" kannst du die Rürup-Rente meines Wissens nur, wenn du nachweisen kannst, dass beim Abschluss der ordnungsgemäßen Aufklärungspflicht durch den Berater nicht nachgekommen wurde. So etwas würde zumindest ich mir nicht ohne anwaltliche Beratung zutrauen. Kündigen geht ja nicht, nur ruhenlassen. Die Tatsache, dass man die Rürup-Rente nicht kündigen und kein Kapitalwahlrecht hat, hat mich seinerzeit davon Abstand nehmen lassen. Aber, was die Hinterbliebenenrente angeht: Würde/n da nicht auch euer/re Kind/er in den Genuss kommen? Oder ist das/sind die schon zu groß? Mangels eigener Betroffenheit weiß ich nicht, wie das bei erwachsenen Kindern läuft, ob die dann weiterhin Begünstigte sein können, auch wenn sie nicht im Haushalt leben...

Mitglied inaktiv - 11.10.2020, 11:01



Antwort auf Beitrag von Ichx4

Hallo! Wenn du mit der planmässigen Erhöhung die Dynamik meinst, dann lehne sie ab oder schliesse sie aus. Das geht schriftlich. Wenn der Vertrag seit 5 Jahren läuft geht ein Widerruf nicht bzw nicht ganz so einfach. Ich möchte hierzu nichts weiter schreiben, das wäre zu umfangreich und ist viel zu individuell. Wenn dein Mann vor dir verstirbt und du auch fällt der Betrag der versicherten Gemeinschaft zu. Gibt es Kinder, erhalten diese bis zum 25. Lebensjahr, bzw. bis Kindergeld bezogen wird, eine Waisenrente. Hier gibt es allerdings auch wieder zu beachten wann du stirbst, vor Renteneintritt oder danach, dann zählt die Garantiezeit die du gewählt hast. Ich bin kein Freund von Beitragsfreistellungen, auch hier werden weiterhin Gebühren fällig. Ist schwierig da etwas zu raten. Du kannst mal einen Anwalt für Versicherungsrecht fragen, vielleicht hat er ja eine Idee...

von icki am 11.10.2020, 20:46



Antwort auf Beitrag von icki

Danke für Eure Antworten. Unsere Kinder sind erwachsen. die Tochter über 25 und der Sohn bald 25. Ich habe 2 Rürup-Verträge. Einer läuft seit Anfang 16 (alsó bald 5 Jahre) der zweite erst seit 2 Jahren. Meinst Du, ich hätte Chancen, wenn ich das widerrufe? Die scheinst da mehr zu wissen.

von Ichx4 am 12.10.2020, 10:10



Antwort auf Beitrag von icki

Hallo icki, wie finde ich einen guten Anwalt für Versicherungsrecht, am besten in München? Viele Grüße Mehtab

von Mehtab am 12.10.2020, 21:32



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ich kann dir bei der Wahl eines guten Fachanwaltes für Versicherung leider nicht helfen, ich wohne in NRW und kenne nur einen in meinem Freundeskreis....

von icki am 13.10.2020, 18:34