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Kündigung nach Elternzeit

Thema: Kündigung nach Elternzeit

Hallo ihr Lieben Ich hoffe ich bin hier mit meinem Anliegen richtig. Folgendes: ich bin mit Kind nur 2 schwanger und aktuell im Beschäftigungsverbot. Mein AG hat bereits Andeutungen auf eine Kündigung nach der elternzeit gemacht, da er die Schwangerschaft allgemein nicht toll fand. Meine Frage: Bekommeb ich dann ALG 1 und wenn ja auf welches Einkommen bezieht es sich? Auf mein Gehalt vor der Elternzeit oder auf das Elterngeld? Lieben Dank

von Huelya_16 am 26.10.2020, 13:37



Antwort auf Beitrag von Huelya_16

Auf dein Gehalt vor der Elternzeit.

von Lotusblume84 am 26.10.2020, 17:01



Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Hey, ich hatte ein ähnliches Problem. Ich wollte in Teilzeit zurück kehren, bot sogar 30 Stunden an zu arbeiten, obwohl ich eigentlich nur 20 Std arbeiten wollte. Mein Arbeitgeber hat meinen Antrag abgelehnt. Ich denke, es ist die Angst gewesen, dass ich oft ausfallen könnte oder ein zweites Mal schwanger werden könnte. Zum Glück hatte ich Arbeitsrechtsschutz. Ich ging vor Gericht und konnte immerhin einen guten Ausgleich erzielen. Ich wurde frei gestellt von der Arbeit bis zu 3 Monate( wegen Kündigungsfrist ) und ich habe noch volles Gehalt bekommen. Also mein Rat. Wehr dich gegen die Kündigung. Eventuell muss dich dein Arbeitgeber zurück nehmen. Andernfalls kannst du zumindest einen vernünftigen Ausgleich erzielen. Ich bekomme auch Arbeitslosengeld 1.

von Dagi am 26.10.2020, 21:58



Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Danke für die Antwort:)

von Huelya_16 am 27.10.2020, 10:04



Antwort auf Beitrag von Dagi

Oh gut zu wissen. Ich habe bereits ein Kind Zuhause, ich denke sein Problem ist auch, das öftere Ausfallen. Bin in einer Praxis angestellt und das ist nun mal "eher" ein Frauenberuf. Da weiß man eigentlich vorher, das Frau kinder bekommen möchte/wird. Bin ohnehin in TZ beschäftigt 25h. Ich werde mich eventuell mit meinem Anwalt in Verbindung setzen, falls es zu einer Kündigung kommen sollte, wie ich am besten vorgehen soll. Danke für den Tipp

von Huelya_16 am 27.10.2020, 10:09



Antwort auf Beitrag von Huelya_16

Ja sehr gerne.. und bitte keineswegs die Kündigung akzeptieren ! :)

von Dagi am 27.10.2020, 15:19



Antwort auf Beitrag von Huelya_16

Kommt drauf an wie lange du daheim warst. EZ kann man ja bis zu 3 Jahre pro Kind nutzen. Im blödesten Falle wird es nicht nach dem berechnet was du vorher verdient hast sondern fiktiv berechnet. Mein Rat, wenn du jetzt bereits schon weißt das man dir nach der EZ kündigt, dann würde ich solange wie möglich in EZ bleiben. das gilt vor allen dann, wenn man auch ohne Ez nicht über 30 Std die Woche arbeitet. Den EZ bedeutet nicht das man ein Arbeitsverbot hat, man darf bei seinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung woanders in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Sobald man kein EG mehr bekommt spielt auch die Höhe keine Rolle mehr. Vorteil, auch wenn man arbeitet, darf man nicht gekündigt werden solange das innerhalb der EZ passiert. Außer die Aufsichtsbehörde gibt sein OK dazu.

von Felica am 27.10.2020, 18:23