Finanzen, Recht und Versicherung

Forum Finanzen, Recht und Versicherung

Arbeit im Einzelhandel

Thema: Arbeit im Einzelhandel

Hallo ihr lieben, Weiß jemand wie das mit der Arbeit im Einzelhandel ist? Heute zum Beispiel war bei uns (Lebensmittel Branche) Lieferung und da hab ich einiges machen müssen und nebenbei Kassenbesetzung also immer ein hin und her gelaufe und eben den ganzen Tag eigentlich stehen, wie ist das gesetzlich geregelt oder kennt sich jemand aus? Danke

von Mel96 am 03.03.2022, 19:31



Antwort auf Beitrag von Mel96

??? Ich verstehe die Frage nicht richtig. Was soll denn da „gesetzlich geregelt“ sein? Was steht im Arbeitsvertrag ? Die vorgeschriebenen Pausen und maximalen Arbeitsstunden müssen natürlich eingehalten werden. Aber wo ist das Problem zwischen Kasse und Waren einräumen zu wechseln? Da stehst du ja auch nicht die ganze Zeit; wobei ich jetzt nicht wüsste, wo das Problem beim Stehen ist. Das ist doch eigentlich im Einzelhandel üblich.

von 3wildehühner am 04.03.2022, 01:05



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Lies mal bei Frau Bader Die AP hat Schwierigkeiten mit der Kinderbetreuung und hofft auf ein BV.

Mitglied inaktiv - 04.03.2022, 09:25



Antwort auf diesen Beitrag

Wo finde ich das?

von Mel96 am 04.03.2022, 14:07



Antwort auf Beitrag von Mel96

Du weist genau was ich meine.... Putzig du hast doch bei Frau Bader selbst geschrieben. Aber gerne auch hier: ein Beschaftigungsverbot gibt es nur, wenn man arbeiten kann, die Arbeit aber nicht Mutterschutz konform ist und deshalb der AG einen freistellt. Es dient aber nicht dazu, dass das Problem fehlende Kinderbetreuung gelöst wird.

Mitglied inaktiv - 04.03.2022, 14:59



Antwort auf diesen Beitrag

es gibt allerdings in etlichen Bundesländern Hinweise zum BV für Schwangere in der Pandemie. Wird gerne ignoriert. Zum Beispiel das hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/empfehlungen_zu_musch_und_corona.pdf Schwangere müssen keine Arbeiten ausführen, die die Schwangerschaft, die werdende Mutter oder das Ungeborene gefährden. Schwer heben, langes Stehen ohne die Möglichkeit von Pausen etc. gehört dazu. Kann ja sein, dass sie gleichzeitig auch keine Betreuung für ihr anderes Kind hat. das ändert aber nichts daran, dass sie u.U. ein BV bekommen muss. Also ist die Gewerbeaufsicht hier die richtige Ansprechpartnerin.

von Berlin! am 09.03.2022, 12:07



Antwort auf Beitrag von Berlin!

@ Berlin Dann lies hier: Guten Abend Frau Bader, Ich arbeite im Einzelhandel (Lebensmittel Bereich), heute war zum Beispiel Lieferung bei uns und ich war eigentlich die meiste Zeit damit beschäftigt Ware auszuräumen und zwischen Kasse und Ware hin und her zu laufen ( 5 Woche schwanger, Chef weiß bescheid). Auch habe ich ab Montag Nachmittag niemanden für meine kleine Tochter (4) nach dem Kindergarten da mein Mann eine neue Arbeitsstelle gefunden hat und er sonst immer für sie da war. Jetzt habe ich versucht mit meinem Chef zu reden ob ich Frühschicht haben kann das ich für mein Kind da bin und er meinte nein das geht in keinem Fall. Jetzt ist die Frage ob und wie schnell ich aus dem Arbeitsvertrag raus komme denn meine Kündigungsfrist sind 4 Wochen aber wie oben erwähnt müsste ich ab Montag zuhause bleiben. Haben das die Woche erst kurzfristig erfahren, dass mein Mann die Stelle bekommen hat. von Mel96 am 03.03.2022 Hallo, man muss hier zwei Themenbereiche trennen: 1. Kindesbetreuung -> Ihr Problem 2. Schwangerschaft -> Der AG muss eine Gefährdungsprüfung durchführen und Sie uU umsetzen. Außerdem: Wenn Sie Montag nicht kommen, kann der Ag Ihnen fristlos kündigen, dann sind Sie bei der Agentur f A gesperrt. Suchen Sie eien andere Lösung! Sie haben zB Anspruch auf KiGa-Betreuung entsprechend Ihrer Bedürfnisse. Nehmen Sie ab Monat Urlaub und sehen Sie zu, dass der Platz angepasst wird. Liebe Grüße NB

Mitglied inaktiv - 09.03.2022, 12:51



Antwort auf diesen Beitrag

Und? Was ändert das an dem, was ich gesagt habe? Ich bezweifle, dass Frau Bader das Dokument aus meinem Link gelesen hat bzw. kennt, am Rande bemerkt. ist aber auch egal. Wenn die AP schwanger ist und die Arbeit eine Gefährdung darstellt, dann muss sie ein BV bekommen. das auch dann, wenn sie keine Kinderbetreuung hat oder ansonsten kündigen müsste. Auch Arbeitnehmerinnen mit seltsamer Arbeitsmoral haben Anspruch auf ein BV, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

von Berlin! am 09.03.2022, 13:02



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Moment.... Sie kann kein BV bekommen, wenn sie das alters Kind betreuen muss. Das die Arbeit schwer ist und eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden muss. Steht ja ausser Frage.... Unschwanger hätte sie das Problem der Kinderbetreuung doch auch.

Mitglied inaktiv - 09.03.2022, 14:05



Antwort auf diesen Beitrag

Das BV darf ihr aber sicher auch nicht deswegen versagt werden, weil das ältere Kind nicht betreut ist. Die Frage der Betreuung älterer Kinder spielt für die Erteilung des BV gar keine Rolle. Sie bekommt es ja nicht, weil das ältere Kind nicht betreut ist Sondern weil der Arbeitsplatz nicht für eine Schwangere geeignet ist. Es mag hier beides zusammenkommen. Und die AP mag eine fragwürdige Einstellung haben. Ändert aber nichts: hat sie Anspruch auf ein BV, Ann muss sie eins bekommen. Und wenn ihr das dann in die Karten spielt in Bezug auf die fehlende Betreuung, dann ist das halt Glück.

von Berlin! am 10.03.2022, 00:22



Antwort auf Beitrag von Berlin!

ggf gibt es da auch eine Arbeit die sie machen könnte

von Ellert am 10.03.2022, 18:04



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wer sagt, dass sie muss? Ich sagte: liegen die Voraussetzungen vor, muss sie ins BV. Am Rande: So einfach, wie das hier immer geschrieben wird, ist es eben nicht, eine Mitarbeitende umzusetzen. ist ja nicht so, dass in jedem betrieb zig mögliche Positionen frei sind und man nach Belieben wechselt. die Voraussetzungen vor,

von Berlin! am 11.03.2022, 09:37



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Die AP kann aber nicht in ein BV, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind. unschwanger kann sie auch nicht arbeiten, wenn sie ihr Kind betreuen muss. Auch wenn das hier im Finanzen so nicht genau stand. Hier wurde nur was von den Arbeitsbedingungen geschrieben. Normalerweise muss für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Bei Bekanntgeben der Schwangerschaft wird das zusammen besprochen und an die Gewerbeaufsicht geschickt. Folgt ein nötiges BV wird das umgesetzt .

Mitglied inaktiv - 11.03.2022, 11:06



Antwort auf diesen Beitrag

Ich war nicht vor Ort, ich kenne die Arbeitsstelle nicht, ich kann das nicht beurteilen. Ich weiß allerdings, dass in der Realität ein BV seltenst angezweifelt wird. Interessiert kaum wen.

von Berlin! am 11.03.2022, 12:02



Antwort auf Beitrag von Mel96

Das ist dein Job Viell. etwas nervig, aber Realität. Versuch dich doch mit den Kollegen kurz zu schließen. Wir wechseln uns meistens ab. LG von MP die in einem Naturkostladen arbeitet

von MadamePompadour am 04.03.2022, 08:56