Rauswurf ist nicht legal: Ehepartner
dürfen beide in die gemeinsame Wohnung

paragraf auf einer hand

© Adobe Stock, Andreas Haertle

Ein Ehepartner darf auch bei einer Trennung nicht einfach vor die Tür der ehelichen Wohnung gesetzt werden – so entschied das Oberlandesgericht Celle, worauf die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Ehepartner haben das Recht, die Ehewohnung zu nutzen. Deshalb muss ein Partner dem anderen Zutritt gewähren.

Im entsprechenden Fall ließ eine Frau ihren Mann nicht mehr in die zuvor gemeinsame Wohnung, er konnte nicht an seine persönlichen Sachen kommen und musste in Notunterkünften übernachten. Der Ehemann ließ sich das nicht gefallen, ging vors Amts- und dann vors Oberlandesgericht, um wieder Zutritt zur gemeinsamen Wohnung zu bekommen, bis er eine neue Wohnung findet. Das Oberlandesgericht sah das Recht auf seiner Seite.
Ehepartner hätten Anspruch darauf, die gemeinsame Wohnung mitzunutzen und mitzubesitzen - unabhängig davon, ob die Wohnung gemeinsam oder nur von einem Ehepartner gemietet wurde. Daran ändere auch das vorübergehende Verlassen der gemeinsamen Wohnung nichts, so die Richter. Das Recht auf Mitbesitz entfalle dann, wenn das Ehepaar bei der Trennung etwas anderes vereinbart habe oder ein Partner mit dem Willen ausgezogen sei, die Ehe nicht wiederherstellen zu wollen.


Quellen:
Westdeutsche Zeitung: Nach Rauswurf: Ehepartner darf in die gemeinsame Wohnung

Zuletzt überarbeitet: November 2022

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