Mieterhöhung nach Renovierung:
entstandene Kosten müssen
nachvollziehbar sein

krankschreibung

© Adobe Stock, zinkevych

Nach der Renovierung eines Hauses müssen Mieter meist mit einer Mieterhöhung rechnen. Dazu bedarf es einer Begründung, die gewisse Richtlinien erfüllen sollte.

In der Erklärung für die Mieterhöhung nach einer Modernisierung müssen die entstandenen Kosten aufgelistet werden, ähnlich wie in der Betriebskostenabrechnung. Jedoch müssen nicht alle Posten einzeln aufgeführt werden, sie sollte vor allem nachvollziehbar sein. Es komme bei der Form auf den Erkenntnisgewinn an, nicht auf die Einzel-Aufstellung aller Kosten, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az: VIII ZR 59/21).

Tabellarische Auflistung aller Kosten – aber nicht im Detail

In dem entsprechenden Fall hatte eine Eigentümerin eine neue Heizungsanlage einbauen lassen sowie eine Wärmedämmung vornehmen lassen – und die Miete anschließend erhöht. In der Begründung hatte sie die Maßnahmen und deren Gesamt- sowie Instandsetzungskosten tabellarisch aufgelistet.

Eine Mieterin war damit nicht einverstanden und lehnte die Zahlung der geforderten Mieterhöhung aus formellen Gründen ab. Das ist nicht rechtens, urteilten die Richter. Demnach ist es ausreichend, wenn der Vermieter in der Erhöhungserklärung die Gesamtkosten einer Modernisierungsmaßnahme sowie die in Abzug gesetzten Kosten für dadurch eingesparte Instandsetzungsmaßnahmen angibt. Eine detaillierte Aufstellung der Posten und Gewerke sei nicht nötig.


Quelle:
Westdeutsche Zeitung: Mieterhöhung muss transparent aber nicht detailliert sein

Zuletzt überarbeitet: Januar 2023

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.