Bundesstiftung Mutter und Kind hilft bei Not

Schwangere in gelbem Hemd und Hose

© Adobe Stock, Valua Vitaly

Der Schwangerschaftstest zeigt eine rosa Linie: Ein Grund zu großer Freude, ein Baby!

 Bei vielen jungen Frauen tauchen nun zeitgleich einige Sorgen auf. Wie soll ich das schaffen, wie soll ich Windeln oder Babycreme bezahlen, von Kinderwagen und Kinderbett ganz zu schweigen! Hier kann die Bundesstiftung Mutter und Kind helfen - Frauen unter 20 Jahren und alle anderen Schwangeren, die sich in einer Notsituation befinden und finanzielle Unterstützung benötigen, können von dieser Institution Hilfe erhalten.

Die Bundesstiftung gibt werdenden Mamas einen Zuschuss für die Erstausstattung. Damit ist es möglich, beispielsweise Wickelkommode, Babyschale und die erste Babykleidung anzuschaffen. Die Zuschüsse können gegebenenfalls bis zum 3. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Auch wenn weitere Neuanschaffungen im Haushalt nötig werden, kommt die Stiftung mit Geldern dafür auf. Außerdem können teilweise auch die Kosten für eine Haushaltshilfe oder für die Kleinkindbetreuung übernommen werden.

Antrag stellen: Während der Schwangerschaft

Wichtig: Der Antrag muss noch während der Schwangerschaft, vor der Geburt des Kindes gestellt werden!

Doch die Schwangere kann sich nicht selbst direkt an die Bundesstiftung wenden. Der Antrag wird von einer Beratungsstelle bei der Stiftung eingereicht. Diese Schwangeren- bzw. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden angeboten von der Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk, donum vitae, pro familia, vom Sozialdienst katholischer Frauen oder von den Städten und Landkreisen.

Hier haben die Mitarbeiter zuvor in einem Gespräch die Notlage der Schwangeren festgestellt und können dann einen Antrag an die Bundesstiftung einreichen. Eine Notlage liegt vor, wenn die Schwangere selbst nicht über ausreichende Einkünfte verfügt, die den Bedarf bei einer Schwangerschaft, für die Geburt und spätere Pflege und Erziehung des Kleinkindes decken würden, bzw. wenn andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Sowohl der Betrag, wie hoch der Zuschuss ausfällt, als auch die Dauer, wie lange der Zuschuss von der Stiftung gezahlt wird, ist individuell völlig verschieden und hängt einerseits von den persönlichen Umständen ab, andererseits von der Gesamtzahl der Antragstellungen.

Die Gelder werden nicht angerechnet

Übrigens: Die Zuschüsse werden nicht auf das Arbeitslosengeld oder auf die Sozialhilfe angerechnet. Diese staatlichen Leistungen bleiben von den Zuschüssen unberührt in derselben Höhe bestehen.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind untersteht dem Bundesfamilienministerium und erhält ihr jährliches Budget in Höhe von etwa 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. So können jedes Jahr bundesweit etwa 150.000 Schwangere finanziell unterstützt werden. Daneben sind bei der Insitution auch private Spenden, die steuerlich absetzbar sind, willkommen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Bundesstiftung Mutter und Kind.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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