Bonuszahlung der Krankenkasse: keine
Auswirkung auf die Steuererklärung

Münzstapel auf Geldscheinen

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Bonuszahlungen der Krankenkasse wirken sich nicht auf die Steuererklärung aus – falsche Steuerbescheide werden jetzt korrigiert.

Krankenkassen zahlen teilweise für gesundheitsbewusstes Verhalten einen Bonus, die Mitglieder erhalten dann eine Geldprämie beispielsweise für die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt, die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder einen Check-up beim Hausarzt. Die Zahlung wirkt sich nicht auf die Steuererklärung aus, das betont der Bund der Steuerzahler und verweist auf das Bundesfinanzministerium.

Entscheidend: Kostenerstattung oder Beitragsrückerstattung

Die Krankenversicherungsbeiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden, um die Steuerlast zu senken. Erstattungen von der Krankenkasse hatte das Finanzamt generell von diesen abzugsfähigen Sonderausgaben abgezogen aber das ist so nicht immer richtig. Entscheidend ist, ob es sich um eine Kostenerstattung, wie bei der Bonuszahlung, oder um eine Beitragsrückerstattung handelt. Eine Geldprämie für gesundheitsbewusstes Verhalten darf die Sonderausgaben nicht reduzieren, entschied der Bundesfinanzhof (Az. X R 16/18). Schließlich soll mit der Bonuszahlung finanzieller Aufwand für die Gesundheitsmaßnahme ausgeglichen werden.

Vergangene Steuerbescheide bis 2016 werden automatisch korrigiert

Infolgedessen müssen nun Steuerbescheide bis einschließlich 2016 berichtigt werden. Damit können betroffene Steuerzahler eventuell noch eine Steuererstattung gutgeschrieben bekommen. Aber sie müssen nicht selbst aktiv werden, Finanzämter und Krankenkassen regeln das automatisch, indem die Krankenkassen ihre Mitteilungen an die Finanzbehörden ändern. Künftig prüfen die Finanzämter dann, ob es die Rückzahlung einer Krankenkasse als Bonuszahlung oder als Beitragsrückerstattung gegeben hat.


Quellen:
n-tv: Korrektur von Steuerbescheiden: Finanzamt darf Krankenkassen-Bonus nicht gegenrechne

Zuletzt überarbeitet: November 2022

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