Sehr geehrter Prof. Hackelöer, herzlichen Dank fuer Ihre kompetente Auskunft letzte Woche. Ich habe mir nun tatsächlich eine zweite Meinung eingeholt bei einem anderen Praenataldiagnostiker (21+1). Er hat alle drei zuvor benannten Auffälligkeiten nicht bestätigen können (kein polyhydramnion, kein zu großer Kopf, kein zu hoher Gefässwiderstand in Arterie Uterina). Es gab im übrigen (wie bereits bei der ersten Untersuchung) keinerlei Auffarlligkeiten beim Kind - soweit sichtbar (!) alles in Ordnung. der Arzt klärte uns aber auf, dass aufgrund des Alters des Mannes (46) - ich war bei Empfängnis 39 - ein deutlich erhöhtes Risiko fuer schwerbehinderungen vorläge, und zwar von 1:70. jetzt habe ich dazu einiges nicht verstanden u würde sie das gerne fragen - ich habe einen Praenatest gemacht, der keine Anhaltspunkte fuer eine Trisomie 21, 18, 13 ergab (ich weiß es gibt auch falsch-negative), reduziert das nun mein individuelles Risiko für eine Schwerbehinderung, wenn ja um wieviel (ungefähr) - gleiche Frage zum Feinultraschall, reduziert ein unauffälliger Feinultraschall mein individuelles Risiko für schwerbehinderung, wenn ja um wieviel (ungefähr) - geht man bei dieser Zahl 1:70 (oder ähnlichen Werten wie den 2% basisrisiko) von Lebendgeburten aus (oder sind Aborte mitumfasst), wieviel sind denn dann lebendgeburten, die aber nicht (dauerhaft) lebensfähig wären Ich würde gerne mein (ungefähres) individuelles Risiko für ein lebensfähiges schwerbehindertes Kind im Vergleich zum Risiko des Aborts bei einer fruchtwasseruntersuchung einordnen können. daher diese Fragen. Mit Dank u Gruß
von Idaundjohnny am 10.02.2016, 12:35