Hallo Herr Prof. Dr. Hackelöer,
Ersteinmal zu meiner Person:
Ich bin 26 Jahre alt und es ist meine 2 Schwangerschaft, die erste war leider eine verhaltene Fehlgeburt mit Missbildungen.
ich befinde mich aktuell in der Ssw 12+1 und in der Ssw 13+0 wird die NT-Messung durchgeführt. Leider sagt die Krankenkasse das Sie es nicht übernehmen und das mein Gyn eine Notwendigkeit,wenn vorhanden, begründen muss.
Im Sep´14 war ich das erstemal schwanger, leider hatte ich in der Ssw eine Fehlgeburt das Abortmaterial wurde untersucht (das Embryo hatte eine sehr dicke Nackenfalte, einen echogener Darm und einen offenen Rücken)
Diagnose von der humangenetik war : Turnersyndrom (fehlendes x-Chromosom des Mannes) Es wäre ein Mädchen geworden.
Ist diese Fehlgeburt nicht eine Notwendigkeit das mein eine Nackenfaltmessung durchführt und die Krankenkasse dies übernimmt?
Ganz liebe Grüße
von
cocolatte
am 24.02.2015, 11:33
Antwort auf:
Kostenübernahme NT-Messsung Techniker Krankenkasse
Hallo cocolatte,
was eine Kasse übernimmt oder nicht, unterliegt nicht einsehbaren Gründen,schon garnicht fachlichen,sondern was in seiner momentanen Laune ein Sachbearbeiter gerade entscheidet oder nicht. Und die sind angewiesen ertseinmal zu sparen.Sie müssen ihm sagen,daß dadurch oder noch besser durch einen DNA-Test(Praena-Harmony-Panoramatest) evtl.ein Eingrif vermieden wirdAmniocentese&/Chorionzottenbiopsie).Den müßte die Kasse auf jeden Fall zahlen,was außerdem noch teurer wäre,als alle anderen Untersuchungen.Vielleicht bewegt sich dann etwas.
Alles Gute
Prof. Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 24.02.2015
Antwort auf:
Kostenübernahme NT-Messsung Techniker Krankenkasse
Vielen Dank für Ihre nette und schnelle Antwort.
Der Sachbearbeiter meinte das der Arzt die Notwenidigkeit dann einreichen müsste damit die Krankenkasse es übernimmt.
Und der Arzt sagt das müsste die Krankekasse entscheiden.
Ihre Antwort hat mir schon weitergeholfen.
von
cocolatte
am 24.02.2015, 15:39
Antwort auf:
Kostenübernahme NT-Messsung Techniker Krankenkasse
Die Krankenkasse entscheidet,aber der Arzt muß es begründen.Liefert der Arzt keine Begründung,kann auch die Kasse nichts entscheiden.
Alles klar? Der Arzt muß was schreiben-dann funktioniert das auch schon.
Alles Gute
Prof. Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 25.02.2015