Hallo, ich fühle mich gerade so, als würde ich durch sämtliche Raster fallen, und hoffe, Sie können ein wenig Licht ins Dunkel bringen ;-) Mein Arzt hat mir dringend zu einer Kur geraten, im Sinne einer allgemeinen körperlichen Kräftigung nach einer kräftezehrenden Erkrankung (Herz/Kreislauf). Bei der Rentenversicherung finde ich die Erkrankung unter den Indikationen. Da aber bei einer derartigen Reha nach Auskunft der Rentenversicherung die Mitnahme von Kindern nicht vorgesehen ist, scheidet das für mich aus. Nun ist mir bekannt, dass es in Mutter-Kind-Kliniken auch Schwerpunktkuren nach einer onkologischen Erkrankung gibt. Vor diesem Hintergrund scheint mir die Ablehnung der beantragten Kur durch meine Krankenkasse mit dem Argument, dass eine Mutter-Kind-Kur nur bei Vorliegen mütterspezifischer Faktoren genehmigt wird, nicht stichhaltig. Ist dem so? Die Kur wäre vorzeitig, ich hätte sie - auf Anraten meines Arztes! - nicht beantragt, wenn mich die vergangenen Monate nicht so viel Kraft gekostet hätten. Bin sehr gespannt auf Ihre Antwort, für die ich Ihnen vorab sehr danken möchte!
von krümelmonsterfamilie am 21.03.2018, 21:19