Hallo, Wir haben für unseren 3,5 jährigen Sohn wegen chronischer Bronchitis eine Kinderreha beantragt. Diese wurde auch völlig unproblematisch und schnell von der Rentenkasse genehmigt und uns wurde eine Klinik in ca 2,5 Stunden Entfernung zugeteilt (Nähe Bad Tölz, Bayern). Nach einem Anruf dort wurde uns allerdings mitgeteilt, dass die Patienten dort aktuell weder das klinik Gelände verlassen noch von Angehörigen besucht werden dürfen. Außerdem muss im kompletten Gebäude bis auf dem eigenen Zimmer eine ffp2 maske getragen werden. Da die Maßnahme für 4 Wochen ausgelegt ist, haben wir uns entschieden, die Reha in den Wintermonaten nicht anzutreten. Für mich ist es völlig unzumutbar, meinen Mann und mein Baby 4 Wochen nicht zu sehen, und auch mein Sohn würde die beiden sehr vermissen. Langer Text, jetzt meine Frage: Ich weiß, man kann die Reha innerhalb 6 Monate antreten, aber was ist wenn ich meinen Antrag quasi zurück ziehe und ihn zb in einem Jahr nochmal stelle? Geht das oder gilt die Reha als angetreten (weil sie ja genehmigt wurde) und ich muss bis zur nächsten wieder auf die gesetzlichen fristen warten? Vielen Dank für die Beantwortung. Zweites_wunder
von Zweites_wunder am 25.12.2021, 20:41