Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich spiele schon seit längeren mit dem Gedanken, eine Kur zu beantragen.
Nun ist jedoch mein Hausarzt, der mich seit über 30 Jahren kennt in Rente gegangen und ich bin mir nicht sicher, ob ich einfach zu seiner Nachfolgerin gehen kann und nach einer Kur fragen soll.
Bei meinen Sohn, 29 Monate, wurde vor kurzem eine mittelgradige Innenohrschwerhörigkeit festgestellt. Er ist in Sprachtherapie und mit Hörgeräten versorgt.
Ich leide seit der Geburt unter Depressionen, die aber privat und selbst bezahlt behandelt werden und somit bei der KK nicht bekannt sind.
Sind diese Gründe für eine Kur ausreichend? Kann ich damit einfach zu meiner Hausärztin gehen? Und ergibt es Sinn, hier eine Mutter-Kind-Kur zu machen oder wäre es sinnvoller, wenn ich zum Kraft tanken alleine in Kur fahre und dann ggf. mit meinem Sohn eine Sprach-Reha o.ä. in Angriff nehme?
Liebe Grüße
von
Snowie145
am 14.05.2024, 11:43
Antwort auf:
Mutter Depression, Kleinkind schwerhörig, sprachentwicklungsverzögert
Hallo,
Ihr erster Schritt führt Sie zu Ihrem behandelnden Arzt.
Er kann feststellen, ob eine Mutter-Kind-Kur bei Ihren Indikationen und Lebensumständen in Frage kommt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die ihm vorliegenden, notwendigen Verordnungsbögen aus: Für eine Präventionsmaßnahme den Verordnungsbogen 64* (Teil A+B).
*Sofern die Kinder keine eigene Indikation vorweisen, reicht ein Vermerk auf dem Verordnungsbogen der Mutter/des Vaters aus.
Bei Ihnen ist die Mitnahme des Kindes nur als Begleitkind zu empfehlen, da eine Behandlung in der Klinik nicht möglich sein wird.
HINWEIS
Krankheitsbilder, bei denen eine Kurmaßnahme angeraten wird:
Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann.
Indikationen wie zum Beispiel Adipositas, Schlafstörungen, Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen können je nach gewählter Klinik mitbehandelt werden, stellen bei der Beantragung der Maßnahme jedoch keine Vorsorgerelevanz dar.
Auch mütter-/väterspezifische Problemkonstellationen spielen eine Rolle, wie zum Beispiel: Alleinerziehend zu sein, Erziehungsprobleme zu haben, einen Familienangehörigen zu pflegen oder einen Trauerfall in der Familie zu haben.
Depressionen ab mittelgradiger Epsiode können in den MuKiKu Kliniken nicht mehr im Rahmen der Vorsorge behandelt werden und es bedarf eines Aufenthaltes in einer psychosomatischen Fachklinik.
Die ärztliche/n Verordnung/en werden bei der Krankenkasse eingereicht und sobald Sie die Kostenzusage von der Krankenkasse erhalten haben, können Sie einen Termin in einer Klinik vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass es derzeit bundesweit eine Wartezeit von ca. 8-11 Monaten auf einen freien Kurplatz gibt. Es wird Ihnen in jeden Falle immer der frühstmögliche Anreisetermin genannt.
von
Ursula Schmitz
am 14.05.2024