Hallo, zunächst einmal vielen Dank für das Angebot hier. Ich war im Anfang 2022 in einer Kur. Wenn wir vorhaben eine weitere Kur zu beantragen, hätte ich gern gewusst: 1. Wenn einen alle 4 Jahre zusteht. Wird ab bewilligtem Antrag oder ab tatsächlichem Antritt der Kur gerechnet. Das liegt in meinem Fall nämlich ein halbes Jahr auseinander. Antrag bewilligt August 21 / Antritt Februar 22 und 2. würde ich gern bereits nach 2 Jahren wieder eine Kur beantragen wollen für Antritt im Sommer 24. Grund dafür ist, dass eines meiner beiden Kinder stark Entwicklungsverzögert ist und mehrmals wöchentlich Förderung benötigt, bereits vom Schulbesuch zurückgestellt wurde und ich neben seiner extra Betreuung, Haushalt, Familie und Beruf einfach untergehe. Ich bin zwar nicht offiziell alleinerziehend, aber ehrlicherweise fühlt sich das mit einem Partner, der von 8-20:00 Uhr aus dem Haus ist, genauso an. Ist das erfolgversprechend? Da die Wartezeiten z.T. extrem sind, möchte ich da frühzeitig Klarheit. Vielen Dank im voraus.
von sternchen_01 am 09.02.2023, 17:11