Danke für die schnelle Antwort
beantwortet, meine Frage aber nicht.
Dass es Impfschäden gibt steht sicher ausser Frage,
ob es nun mehr nutzt oder schadet sollte jeder selbst entscheiden.
Wir haben aber nun wie gesagt ggf einen Folgeschaden,
wer kann dies feststellen ????
DG
Mitglied inaktiv - 26.08.2002, 16:57
Antwort auf:
nochmals Impfen
Grundsätzlich zuständig für die Impfschadensanerkennung ist das örtliche Gesundheitsamt. Vorher muß ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Eingeschaltet werden in der Regel zusätzlich
- der Impfarzt
- die Arzneitmittelkommission der Ärzteschaft
- der betreuende Kinderarzt/die betreuende Klinik
- das Paul-Ehrlich-Institut
- der Impfstoffhersteller
Ich rate Ihnen, sich zunächst von Ihrem Kinderarzt beraten zu lassen.
von
Prof. Dr. med. Gerhard Jorch
am 30.08.2002
Antwort auf:
nochmals Impfen
hallo,kenne jemand der erst vor kurzem einen Impfschaden vor Gericht anerkannt bekommen hat.Diese Familie hat jahrelang für ihren Sohn prozessiert,wenn du willst kann ich da mal nachfragen.Liebe Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 26.08.2002, 22:35
Antwort auf:
nochmals Impfen
Schau doch mal in den Seiten von www.impfschaden.info/ nach. Vielleicht hilft Dir das weiter. Viel Glück.
Tini
Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 08:52