Frage: Bewusstes lächeln

Guten Abend, unsere Tochter in der 33+6 SSW mit einem Gewicht von 1900 g per Kaiserschnitt zur Welt. Sie ist nun unkorrigiert 11, korrigiert genau 5 Wochen alt. Obwohl vor der Entbindung eine Lungenreifebehandlung abgeschlossen wurde, litt sie unter einem ANS Grad 2 und brauchte eine Woche lang Atemunterstützung, anfangs auch viel Sauerstoff. Die üblichen Frühchenprobleme traten auch auf, sie machte sich aber insgesamt so gut, dass wir nach 14 Tagen nach Hause gehen durften. Sie wird voll gestillt, wächst und nimmt gut zu. Wegen einer muskulären Hypotonie erhält sie KG, diese wurde bereits im Perinatalzentrum begonnen. Insgesamt ist sie ein sehr entspanntes und zufriedenes Kind. Trotzdem mache ich mir immer wieder Sorgen. Sie schläft immer noch sehr viel, ist aber wach und ausgeglichen wenn sie wach ist. Sie schaut uns direkt an, wenn wir mit ihr sprechen und folgt uns mit dem Augen, wenn wir uns zur Seite bewegen. Manchmal dreht sie den Kopf sogar leicht in Richtung eines Geräusches. Ich meine auch ab und an ein Lächeln erkannt zu haben, wenn, dann aber nur sehr selten und eher angedeutet als ausgeprägt. Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob es überhaupt bewusst war. Ist das noch in Ordnung und darf ich hier das korrigierte Alter annehmen? Sie bewegt sich in Rückenlage viel, hält den Kopf gut in der Mitte und hat auf dem Arm schon eine gute Kopfkontrolle. Beim Impfen fand der Kinderarzt ihren Muskeltonus schon viel besser. Die Kopfkontrolle in Bauchlage fällt aber schon noch schwer. Nur ganz selten stützt sie sich auf die Unterarme. Muss dies schon sicher gelingen oder darf das Alter auch hier noch korrigiert werden? Vielen Dank und herzliche Grüße

von Johanne17 am 31.03.2021, 22:35



Antwort auf: Bewusstes lächeln

So, wie Sie mir Ihre Tochter im Alter von korrigiert 5 Wochen beschreiben, ist alles der Reife entsprechend in Ordnung. Das Ihre Tochter noch viel schläft ist in diesem Alter normal. Das "soziale Lächeln" werden Sie erst im Alter von korrigiert 3 Monaten sehen. In Bauchlage wird sich Ihr Kind auch erst im Alter von korrigiert 3 Monaten sicher auf den Ellenbögen abstützen und dabei den Kopf selbständig halten. Bei der Beurteilung der psychomotorischen Entwicklung wird Ihr Kinderarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen im ganzen ersten Lebensjahr das korrigierte Alter berücksichtigen.

von PD Dr. med. Dirk Manfred Olbertz am 04.04.2021