Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Stillen und wieder arbeiten gehen...

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Frage: Stillen und wieder arbeiten gehen...

Mitglied inaktiv

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hallo Biggi, mein sohn ist 5 1/2 Monate und bekommt seit 1 1/2 wochen mittags 1/2 gläßchen karotte und danach stille ich noch, sonst stille ich jede mahlzeit voll. zum gläschen biete ich ihm tee aus einer flasche mit trinklernhilfe an, da er mit dem nuckelaufsatz nicht klar kommt. ich bin am überlegen, ob ich wieder ein paar stunden im monat arbeiten gehe, nur mein problem ist, daß ich nicht so recht weiß, wie ich daß mit dem stillen machen soll. es könnte sein, daß ich auch mal einen tag 8 stunden unterwegs bin, wie mache ich das dann?? ich habe noch nie milch zum einfrieren abgepumpt und ich weiß auch nicht, ob es so gut ist, ihm dann die flascch mit nuckelaufsatz anzubieten.muß mein arbeitgeber mir zeit geben, während der arbeitszeit abzupumpen??? weißt du rat??? liebe grüße andrea


Biggi Welter

Biggi Welter

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? Liebe Andrea, Die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit schließt ein Weiterstillen keinesfalls aus und eine Teilzeitarbeit macht es in der Regel sehr viel leichter, Stillen und Arbeiten zu verbinden als eine Vollzeitbeschäftigung, aber selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung ist es möglich weiter zu stillen. Wenn Du mit deinem Kind zusammen bist, kannst Du so weiter stillen, wie ihr beide es gerne möchtet. Es kann sogar sein, dass sich das Stillen so einspielen wird, dass Du zum Beispiel nur noch am Morgen und Abend und eventuell in der Nacht stillst, dann hast Du auch kein Problem mit deiner Brust, wenn Du an deiner Arbeitstelle bist. Falls Du tagsüber am Wochenende oder an freien Tagen weiterhin nach Bedarf stillst, kann es sein, dass Du am Arbeitsplatz gelegentlich etwas Milch ausstreichen oder abpumpen musst, um Stauungen zu verhindern. Während deiner Abwesenheit kann dein Kind entweder Beikost oder abgepumpte Muttermilch bekommen. Falls Du keinesfalls abpumpen willst, kann als Ersatz für die Muttermilch auch künstliche Säuglingsnahrung angeboten werden. Dein Kind muss nicht unbedingt aus der Flasche trinken, es kann auch lernen, aus einem Becher zu trinken (ganz ohne irgendeinen Aufsatz). Insgesamt ist es sehr viel weniger schwierig stillen und Berufstätigkeit miteinander zu verbinden, als Du es vielleicht glaubst. Die Ausgabe 2/2000 (März) des „buLLLetin - die andere Elternzeitschrift für den Still- und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) beschäftigt sich unter dem Titel „Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) findest Du in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für dich. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement (unter der Adresse Fotorotar, Administration buLLLetin, Gewerbestraße 18, CH8132 Egg (ZH)) als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim Still-shop auf dieser Seite) bezogen werden. Zu den Stillpausen steht im deutschen Mutterschutzgesetz folgendes drin: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Ausserdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fliessband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn- und Gehaltsminderungen sind verboten." Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben. LLLiebe Grüße Biggi


Mitglied inaktiv

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Hallo, Andrea, Biggi wird Dir noch einiges fachlich dazu schreiben, aber ich kann Dir erzählen, wie ich das mache - naja, seit 2 Wochen wieder. Ich arbeite 2 Tage die Woche voll, und pumpe ca. alle 2 - 3 Stunden. Man hat am Tag 1 Stunde bezahlte Arbeitszeit (gesetzlich) als stillende Mutter zum Pumpen oder stillen. Es ist zwar etwas fusselig, dauernd zu pumpen, aber es gibt schlimmeres. Die Kleine bekommt dann die Milch vom Vater gefüttert. Ach ja, wir haben vorher natürlich etwas vorgearbeitet und gesammelt, denn der erste Tag musste ja auch gefüllt werden. Das klappt bislang sehr gut... Liebe Grüße von Doro


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huhu doro, braucht man ein attest oder so vom arzt, daß man stillt??? lg andrea


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huhu doro, braucht man ein attest oder so vom arzt, daß man stillt??? lg andrea


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Huhu, Andrea, das ist eine gute Frage - mein Chef hats mir auch so geglaubt (zumal ich, als ich unsere Kleine zum "vorzeigen" dabeihatte, unser Besprechungszimmer "eingeweiht" habe :-)) keine Ahnung. Schaden kann es jedenfalls nix, denke ich, oder? frag doch einfach beim Arbeitgeber nach oder lass Dir schon mal prophylaktisch eins (vom Frauenarzt nehme ich an) geben und wenn der Arbeitgeber eins sehen will, kannst Du es zücken? LG von Doro


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Hallo Biggi, ganke für Deine Auskunft:-) Ich denke, ich werde alles auf mich zu kommen lassen und hoffen, daß es keine Schwierigkeiten geben wird. lg Andrea


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