Mitglied inaktiv
Hallo, noch bin ich nicht schwanger, aber dennoch würde ich gerne wissen, ob es sinnvoll ist, am Anfang voll zu stillen und nach ca. 5-6 Wochen schon umzustellen, auf teilweise stillen und teilweise Flasche? Grund: Ich würde nur die 8 Wochen Mutterschutz machen, dann wieder Vollzeit arbeiten gehen. Danke Katja
? Liebe Katja, jeder Tropfen Muttermilch ist wertvoll und kostbar für das Kind und auch die Mutter profitiert vom Stillen (z.B. durch eine verbesserte Rückbildung der Gebärmutter). Außerdem sind Stillen und Berufstätigkeit durchaus miteinander vereinbar, wie es weltweit unzählige Mütter täglich beweisen. Als stillender Mutter stehen dir bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere Ihnen hier einmal aus dem Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn- und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Die Ausgabe 2/2000 (März) des „buLLLetin - die andere Elternzeitschrift für den Still- und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) beschäftigt sich unter dem Titel „Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) finden Sie in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für Sie. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim Stillshop auf dieser Seite) bezogen werden. LLLiebe Grüße Biggi Welter
Mitglied inaktiv
Hallo, Voll Stillen und voll Arbeiten schließen sich nicht gegenseitig aus, auch wenns nach viel Arbeit klingt (ist es auch). Du hast im Grunde zwei Berufe. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir Stillpausen in ausreichender Menge einzuräumen. Vielen Müttern ist es leider zu peinlich, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Je nachdem, was Du arbeitest und wieweit Dein Arbeitsplatz von zuhause weg ist, kannst Du Dir überlegen, ob Du die beiden Dinge unter einen Hut bringen kannst. Ansonsten: Wart erstmal ab, bis Du ein Baby hast. Vielleicht siehst Du das Ganze dann ohnehin gaaaaanz anders... ; ))) LG
Mitglied inaktiv
Gilt die Regelung auch, wenn ich nicht die Elternzeit nehme?
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