Destiny0207
Hallo Biggi, Hallo Kristina, ihr habt mir bisher immer so super geholfen. :)) Da benötige ich nun mal wieder Eure Hilfe. ;)) Mein Sohn wurde am 30.05.2015 geboren und ich befinde mich momentan noch in Elternzeit. Das Stillen hat leider nicht geklappt, aber ich pumpe seitdem fleißig ab. Nun beabsichtige ich im Herbst wieder in Vollzeit arbeitenzugehen, möchte aber gerne weiterstillen/pumpen. Dass mir lt. Mutterschutzgesetz als stillende Mutter Pausen zur Verfügung stehen zum Stillen bzw Pumpen, habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Nun benötige ich aber dennoch ein paar genauere Informationen dazu. :) Meine Arbeitsstelle ist ca. 26 km von meinem Wohnort entfernt und meine Arbeitszeit wäre dann von 7:30 bis 16:00 Uhr, also 8,5 Std. mit einer 3/4 Stunde Pause dazwischen, also 7,75 Std. reine Arbeitszeit. Wieviel "Stillpausen" stehen mir da zu? Und könnte ich die Pausen auch vor und nach der Arbeitszeit nehmen? Also später anfangen und eher gehen? Dies würde mir besser passen, habe keine Lust jeden Tag meine elek. Doppelmilchpumpe mitzuschleppen, dort in einem leeren Büro o.ä. abzupumpen und dann dort meine Sets zu spülen etc. Ich pumpe eh nur noch 3 x am Tag (morgens, nachmittags und abends), da mein Sohn schon viel Beikost ißt. Brauche ich für meinen Arbeitgeber eine Bescheinigung vom Frauenarzt, dass ich noch stille?? Und wie lange dürfte ich diese Stillpauen in Anspruch nehmen? Noch dürfte es ja kein Problem sein, mein Sohn ist im Herbst ja gerade mal fast 1,5 Jahre alt, aber wenn er z.B. 6 J. wäre, wäre das doch bestimmt nicht mehr möglich, oder? ;)) Gibt es da eine Höchstgrenze? Allerliesten Dank schon einmal für Eure Hilfe & ein riiiiiiiiiiesen Lob nochmal für Eure großartige Arbeit hier. Ihr seid übrigens mit einer der Gründe, warum ich überhaupt so lange pumpstille. ;) Habe hier soviel gelernt über Muttermilch, Langzeitstillen, Abpumen etc. Ein großes Dankeschön dafür!! Fühlt Euch von mir umarmt und gedrückt und herzlich gegrüßt, Sandra!
Kristina Wrede
Liebe Sandra, da die Auslegung des Mutterschutzgesetzes meist sehr flexibel ist, empfiehlt es sich immer, im Gespräch mit dem Arbeitgeber die bestmögliche Lösung zu finden. Das Gesetz selbst sagt: "Eine Frau, die stillt, kann nach Wiederaufnahme ihrer Arbeit Stillpausen während der Arbeitszeit beanspruchen. Die Zeit zum Stillen ist durch das Mutterschutzgesetz gesichert: mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden." Ehrlich gesagt: Ab einem Alter von 1 Jahr gewährt kaum noch jemand diese Stillpause (es ist gesetzlich nirgends definiert, WIE lange die Stillzeit währt), und wenn dein Kleiner die Milch gar nicht zwangsläufig braucht, weil du ihn z.B. vor und nach der Arbeit, und in der Nacht, noch ausgiebig stillen kannst, dann ist die Frage, ob du überhaupt diese Pausen beanspruchen musst. Die Arbeitszeit um diese Pause(n) zu verkürzen wird wohl eher nicht akzeptiert werden. Es geht ja genau darum, dass das Baby auch während der Arbeitszeit der Mutter mit der nötigen Milch versorgt werden kann... Für dein dickes Lob sage ich lieben Dank! Es freut uns immer wieder zu lesen, dass wir wirklich einen Unterschied machen :-) Liben Gruß, Kristina
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