Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Freistellung für Stillzeit

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Frage: Freistellung für Stillzeit

Talar

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Hall Biggi, ich werde im Januar 22 wieder anfangen in Elternteilzeit 30 Stunden/Woche (6Stunden am Tag) zu arbeiten. Mein Kind ist noch kein 1 Jahr alt, deshalb werde ich die Stillzeit bei meinem AG beantragen. Meine Frage wäre, wie viel Stunden bei einer 30 Stunden Woche für die Stillzeit besteht, folgendes habe ich aus dem Internet rausgefunden: Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden mindestens 30 Minuten Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten Ich freue ich auf deine Nachricht. Gruß Talar


Biggi Welter

Biggi Welter

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Liebe Talar, als stillender Mutter stehen Dir in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). LLLiebe Grüße Biggi


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