Mitglied inaktiv
hallo dr. bruni ich bin mit den 3. kind ss meine 2 jungs waren beide wachstumredudiert einmal 46 cm 2610 gramm und einmal 48 cm 2635 gramm in beiden schwangerschaften hatte ich vorzeitige wehen in der letzten sogar so stark das ich daheim eine haushaltshilfe bekam beide jungs hatten in der ss einen wachstumstop der bei den großen nur durch zufall erkannt wurde in 4 wochen nicht gewachsen beim kleinen fiel es schnell auf da ich dort als risko ss geführt wurde nun habe ich den FA gewechselt und er meinte das sei keine gründe das er regelmäßiger US macht statt dessen will er das ich für 4 zustätzliche US 110€ bezahlen soll sogar feindiagnostik soll ich selbst bezahlen war das doch bei den Jungs noch umsonst wie handhaben sie es in ihrer Praxis ab wann ist man eine risiko ss und wann nicht danke melli
Hallo Melli, 1. wenn es bei zwei Schwangerschaften bei den Kindern im Verlauf dieser Schwangerschaft zu einer Wachstumsminderung gekommen ist, die ggf. auf eine nicht ausreichende Versorgung zurückzuführen war, ist das Risiko in einer Folgeschwangerschaft sicher erhöht. Die Ursachen dafür können vielfältig sein: Plazentainsuffizienz bedeutet, dass der Mutterkuchen so verändert ist, , dass er nicht mehr in der Lage ist, das Baby ausreichend mit Nährstoffen und Sauerstoff zu versorgen. Dieser Zustand kann sich langsam verschlechtern (chronische Plazentainsuffizienz, z.B. durch verminderte Durchblutung, Strukturveränderungen oder Verstopfung von Blutgefäßen) oder plötzlich auftreten (akute Plazentalösung, z.B. bei vorzeitiger Ablösung des Mutterkuchens von der Gebärmutterwand). Gehäuft findet man diese bei Mehrlingsschwangerschaften; Gestose oder Diabetes der Mutter; untergewichtigen, schlecht ernährten oder rauchenden Müttern; vorausgegangenen Fruchtbarkeitsstörungen; fieberhaften Infektionen; Blutungen oder Frühgeburtsneigungen während der Schwangerschaft; sowie bei Übertragung des Kindes. Das bedeutet, dass in einer nächsten Schwangerschaft rechtzeitig im Ultraschall und Doppler nach Hinweiszeichen geschaut wird. Dieses dann aber als eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Versicherung. Dazu muss aber wahrlich kein Fehlbildungsultraschall gehören. Wenn Sie diesen in jedem Fall wünschen, es aber keine medizinische Begründung gibt, ist dieser Wunsch sehr gut zu verstehen, aber dieses wäre dann eine Privatleistung. VB
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