knuddelbacke
Sehr geehrter Dr. Bluni, leider muss ich etwas ausholen: seit dem 29.07 war ich (31 SSW) von meiner Hausärztin wegen akuter Rückenschmerzen (Kreuzband) krank geschrieben. Bei jedem Schritt fährt mir ein unglaublicher Schmerz in den Rücken, der beim sitzen teilweise bis in den Nackenbereich hochzieht. Gestern hatte ich einen geplanten Vorsorgetermin bei meiner Frauenärztin, ich erzählte Ihr, dass die vorhanden Schmerzen nicht besser geworden seien und mich sehr stark einschränken. Zu dem wurden Ödeme in meinen Füßen, vor allem im rechten in dem ich auch eine starke Varikosis habe ,festgestellt (ich wurde dann direkt noch zu einem Venenspezialisten weiter überweisen um eine Thrombose auszuschließen / Thrombosestrümpfe trage ich seit ca. 5 Wochen ununterbrochen). Meine Frauenärztin sagte sie könne mich gerne bis Ende der Woche krank schreiben aber ein Beschäftigunsverbot würde so kurz vom dem Mutterschutz keinen Sinn mehr machen. Sie sagte dann noch "Eventuell haben sie ja noch Urlaub den sie nehmen können" (Abgesehen davon, dass ich tatsächlich keinen Urlaub mehr habe , soll dieser ja der Erholung dienen und nicht dem auskurieren). Ich bin nun bis Ende der Woche krank geschrieben und sehr unglücklich darüber, dass ich kein Beschäftigungsverbot erhalten habe( ich arbeite im Einzelhandel, mit 4 bis 6h stehen am Tag und habe ein Faktor 5 Leiden). Die Venenärztin konnte gestern eine Thrombose ausschließen allerdings war es ihr rätselhaft wieso mein rechter Fuss dermaßen dick und schmerzend ist obwohl ich ja die letzten 10 tage quasi nur gelegen habe. Wie mein Fuss aussieht , wenn ich nächste Woche wieder 5 Tage arbeiten gehe möchte ich mir ehrlich gesagt nicht ausmalen. Ist es tatsächlich üblich nun kein Beschäftigungsverbot mehr auszusprechen , so dass ich mich jetzt von Woche zu Woche um eine neue Krankschreibung bemühen muss? Mit freundlichen Grüßen M Graupner
Hallo, 1. gibt es dafür keine zeitliche Begrenzung 2. was es aber gibt, sind juristische u. medizinsiche Voraussetzungen (Schwangere darf nicht krank sein) und bei Ihrer Beschreibung hört es sich für micht nicht danach an, dass diese Voraussetzungen (bitte dazu einmal in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort " Beschäftigungsverbot " nachlesen) hier vorliegen würden. VB
Andrea6
Du bist krank - also kommt doch einfach Krankschreibung in Frage. Beschäftigungsverbot gibt's bei Gesunden und gefährlicher/ungeeigneter Arbeit.
sterntaler82
Deine Ärztin kann dich in der Schwangerschaft auch länger als eine Woche am Stück krank schreiben. Aber das was du hast ist halt kein Grund für ein BV
Mitglied inaktiv
Schließe mich an, kein Grund für ein BV, ganz gleich wie groß der zeitliche Abstand zum Mutterschutz wäre. Hier greift die klassische AU. http://m.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm
Mitglied inaktiv
Heute ist der 13.7... Wenn du seit 29.6. krank geschrieben bist, sollte die Krankschreibung doch etwa bis zum Mutterschutz reichen ohne ins KG zu fallen. Dein Job gefährdet die Schwangerschaft nicht, sonst hättest du es von Anfang an vom AG bekommen müssen, also kein BV. LG Lilly
knuddelbacke
So weit ich weiss sind starke einschränkende Rückenschmerzen sehr wohl ein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Meine Ärztin sagte ja auch nicht, dass es kein Grund wäre, sondern lediglich dass es zu dieser Zeit unüblich wäre. Zumal ich im 8. Monat auch keine 6h mehr stehen sollte laut MuSu-Gesetz.
knuddelbacke
Natürlich kann sie dass, aber offensichtlich möchte sie das ja nicht, wenn der text oben richtig gelesen wurde. Sonst hätte sie mir sicher nicht gesagt ich solle doch meinen Urlaub dafür nehmen wenn es mir schlecht geht.
knuddelbacke
Bei starken Rückenschmerzen KANN der Arzt unter Berücksichtigung der Umstände aber ein BV aussprechen: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/wann-sie-als-schwangere-ein-beschaeftigungsverbot-bekommen Dann habe ich ja Glück, dass ich nur noch 3 Wochen bis zum MuSu habe, sonst würde ich ja irgendwann ins Krankengeld fallen, was sich negativ aufs Elterngeld auswirkt. Das kann ja so auch nicht richtig sein.
sterntaler82
Krankengeld was man wegen schwangerschaftsbedingten Problemen erhält wirkt sich nicht negativ aufs Elterngeld aus und wenn du es 20 Wochen beziehen würdest.
knuddelbacke
Aber wenn ich wegen Rückenschmerzen krank geschrieben bin weiss ja weder die Krankenkasse noch die Elterngeldstelle , dass es wegen der SS gewesen ist. Habe gerade mal nachgeschaut, meine FÄ hat mich jetzt zB wegen Risikoschwangerschaft krankgeschrieben und nicht wegen Rücken, das wäre dann wahrscheinlich im Vorfeld auch besser gewesen
knuddelbacke
Wenn ich hier im Forum das Stichwort " Beschäftigungsverbot" eingebe kommen dutzende wenn nicht gar hunderte Beiträge die mir nicht weiterhelfen, oder gibt es eine Art übergeordnete Suche
Mitglied inaktiv
Das Dropdown beim Suchfeld ist gemeint. LG Lilly
Hallo, bitte nicht in diesem Forum, sondern oben rechts in der Stichwortsuche nachsehen. Ansonsten gehen Sie am besten direkt auf die folgende Adresse http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm Herzliche Grüße VB
knuddelbacke
Super vielen dank
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