Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Geburtseinleitung ET+9?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Geburtseinleitung ET+9?

mel24

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Sehr geehrter Herr Bluni. Ich bin heute beim ET+8. Meine Nerven liegen natürlich wie bei jeder Schwangeren so langsam blank. Zu mir: Alter 35 Jahre. Erste Schwangerschaft, ohne große Komplikationen. (starke Müdigkeit bis zum 7Monat. 12 bis 16 Stunden Schlaf, jeden Tag-mehr nicht) Zur Zeit keine bis kaum Verkalkung des Mutterkuchens. Käseflocken im Fruchtwasser, CTG wird bereits seit zwei Wochen alle zwei Tage geschrieben:unauffällig. Keine Wehen. Doppler:unauffällig. mumu ist 2cm auf. Kind liegt unten im Becken. Köpfchen ist leicht ertastbar. Mir wurde in der Klinik freigestellt, was ich machen möchte. Leider wurde mir auch das Gefühl vermittelt, dass nur wegen mir (bin so langsam nervlich angespannt) eingeleitet wird. Ich komme mir jetzt schon wie eine Rabenmutter vor und möchte nichts falsch machen. Empfohlen wurde mir eine Einleitung mit einem Prostaglandinring, der stündlich den Wirkstoff abgibt. Was würden Sie mir raten? Soll ich mich zusammen reißen und die 14 Tage abwarten oder einleiten lassen? und wie sieht es mit der Mortalitätsrate bei einer "Übertragung" aus? Vielen Dank für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen Mel24


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, In den Empfehlungen der Leitlinien steht eigentlich drin, dass der nach sieben Tagen der Überschreitung die Geburt einleiten und in besonderen Fällen sogar schon früher. Selbstverständlich steht es jedem Arzt frei, mit der Patientin unter Abwägung der persönlichen Risiken hier auch noch mal weitere ein bis drei Tage zuzuwarten. Ein Zuwarten von mehr als zehn Tagen lässt sich sicherlich praktisch überhaupt nicht mehr rechtfertigen, da die Mortalität der Kinder ansteigt. Liebe Grüße VB Quelle http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-065_S1_Vorgehen_bei_Terminueberschreitung_und_UEbertragung_02-2010_12-2012.pdf (aktuelle Leitlinie 015/065 der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung, Stand August 2010, letzter Abruf:09.12 2013)


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