Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Blutgruppe und Kindsgröße !!!!

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Blutgruppe und Kindsgröße !!!!

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Hallo Dr Bluni, habe eine frage an sie wegen meiner Blutgruppe ich bin Blutgruppe A Rh negativ vor 4 Jahren wo ich Schwanger war hatte ich an der Hüfte eine Spritze bekommen und während der Entbinndung auch. Nun weis ich nicht in der wievielten SSW ich diese spritze bekommen habe man hat es auch nicht in mein Mutterpass reingeschrieben.Ich bin in der 21 Woche wollte fragen wann man diese Spritze bekommt habe so ein gefühl nicht das man es vergisst. Und meine 2 frage bei mir wurde die 2 Screening gemacht 18+4 war ich aber hat sie 19 SSW geschrieben die größe von meinen kleinen ist nicht mit komma zahl deswegen weis ich jetzt nicht wie ich nachschauen soll können sie mir sagen ob alles in Ordnung ist mit der größe BPD 44 FOD/KU 55 ATD 44 FL/HL 29 ich hoffe es ist alles ok DANKE


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. bei unterschiedlichen Rhesusfaktoren von Mutter und Vater kann das Kind rhesuspositiv sein und wenn die Mutter eben rhesusnegativ ist, kann bei einer entsprechenden Sensibilisierung des Immunsystems der Mutter (Blutaustausch zwischen Kind und Mutter) es zur Bildung von Antikörpern kommen, die bei einer darauf folgenden Schwangerschaft mit rhesuspositivem Kind zur Zerstörung der Blutkörperchen mit schweren Krankheitsbildern des Kindes einhergehen können. Um dieses zu verhindern, erhalten rhesusnegative Schwangere in der Schwangerschaft (und zwar auch schon in der ersten), nach Fehlgeburt, nach Eileiterschwangerschaft, nach stärkeren Blutungen, nach Fruchtwasserpunktion oder ähnlichem und nach Geburt eines rhesuspositiven Kindes eine Spritze Anti-D, um eventuelle Antikörper abzufangen. Dieses ist nachzulesen in den Richtlinien; im Netz zu finden unter http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL_Mutter.pdf Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden. 2. wenn Sie einmal mal auf die Seite http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/bilder_und_daten.htm gehen, finden Sie Bilder und Daten zum Verlauf der Schwangerschaft. Dort sind die jeweiligen Mittelwerte der wichtigsten Ultraschallmaße zu finden. Dabei kann es natürlich immer mal Abweichungen nach oben oder unten geben. Kleinere Abweichungen von etwa einer Woche sind häufig harmlos und nicht beanstandenswert Allerdings empfiehlt es sich, bei solchen Abweichungen zunächst die untersuchende Frauenärztin oder Frauenarzt zu fragen, da nur sie / er zum individuellen Verlauf und zur individuellen Interpretation der Ultraschallwerte eine Auskunft geben kann. Eine Interpretation vorgegebener Werte, ohne, dass man den Gesamtzusammenhang und den Ultraschallbefund kennt, kann ein Außenstehender allerdings nicht vornehmen. Dieses sollte und kann auch nur der durchführende Arzt. Dieses allein schon deshalb, um Missinterpretationen, die sich hier ergeben können, zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 3. zur Berechnung der Länge des Kindes gibt es nur eine allgemeine Formel, denn nach dem dritten Monat ist es nicht möglich, mit dem Ultraschall genaue Länge des Kindes bestimmen können, da immer nur ein kleiner Bildausschnitt zur Verfügung steht. Die Formel lautet: bis zum 5. Monat die Anzahl der Monate zum Quadrat nehmen und dann ab dem 5. Monat mal fünf nehmen. Das ergibt die ungefähre Größe in Zentimetern. Es geht auch, wenn Sie im letzten Schwangerschaftsdrittel die Länge des Femur FL=Oberschenkelknochen mal sieben nehmen. VB


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Hallöchen, ich bin zwar nicht Dr. Bluni, aber ich versuche trotzdem mal, Dir zu antworten: 1) Wegen der Anti-D+Prophylaxe (so heißt die Spritze bei Blutgruppenunverträglichkeit) schau mal in Deinen Mutterpass. Oben über den normalen Untersuchungseintragungen steht nämlich, dass die im Zeitraum 28. bis 30. SSW erfolgen soll - außerdem sollte dort auch das Datum eingetragen werden. 2) Wenn Du beim zweiten Screening bei 18+4 warst, dann warst Du in der 19. SSW. Ist ein bisschen kompliziert, aber so wird gezählt. Ein Kind beispielweise befindet sich bis zu seinem ersten Geburtstag im ersten Lebensjahr, zwischen dem ersten und zweiten Geburtstag im zweiten usw.


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ich bin 18+3 und hab fast die gleichen werte :D zu mir hat er nur gesagt ist noch in der Norm also alles ok


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. bei unterschiedlichen Rhesusfaktoren von Mutter und Vater kann das Kind rhesuspositiv sein und wenn die Mutter eben rhesusnegativ ist, kann bei einer entsprechenden Sensibilisierung des Immunsystems der Mutter (Blutaustausch zwischen Kind und Mutter) es zur Bildung von Antikörpern kommen, die bei einer darauf folgenden Schwangerschaft mit rhesuspositivem Kind zur Zerstörung der Blutkörperchen mit schweren Krankheitsbildern des Kindes einhergehen können. Um dieses zu verhindern, erhalten rhesusnegative Schwangere in der Schwangerschaft (und zwar auch schon in der ersten), nach Fehlgeburt, nach Eileiterschwangerschaft, nach stärkeren Blutungen, nach Fruchtwasserpunktion oder ähnlichem und nach Geburt eines rhesuspositiven Kindes eine Spritze Anti-D, um eventuelle Antikörper abzufangen. Dieses ist nachzulesen in den Richtlinien; im Netz zu finden unter http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL_Mutter.pdf Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden. 2. wenn Sie einmal mal auf die Seite http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/bilder_und_daten.htm gehen, finden Sie Bilder und Daten zum Verlauf der Schwangerschaft. Dort sind die jeweiligen Mittelwerte der wichtigsten Ultraschallmaße zu finden. Dabei kann es natürlich immer mal Abweichungen nach oben oder unten geben. Kleinere Abweichungen von etwa einer Woche sind häufig harmlos und nicht beanstandenswert Allerdings empfiehlt es sich, bei solchen Abweichungen zunächst die untersuchende Frauenärztin oder Frauenarzt zu fragen, da nur sie / er zum individuellen Verlauf und zur individuellen Interpretation der Ultraschallwerte eine Auskunft geben kann. Eine Interpretation vorgegebener Werte, ohne, dass man den Gesamtzusammenhang und den Ultraschallbefund kennt, kann ein Außenstehender allerdings nicht vornehmen. Dieses sollte und kann auch nur der durchführende Arzt. Dieses allein schon deshalb, um Missinterpretationen, die sich hier ergeben können, zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 3. zur Berechnung der Länge des Kindes gibt es nur eine allgemeine Formel, denn nach dem dritten Monat ist es nicht möglich, mit dem Ultraschall genaue Länge des Kindes bestimmen können, da immer nur ein kleiner Bildausschnitt zur Verfügung steht. Die Formel lautet: bis zum 5. Monat die Anzahl der Monate zum Quadrat nehmen und dann ab dem 5. Monat mal fünf nehmen. Das ergibt die ungefähre Größe in Zentimetern. Es geht auch, wenn Sie im letzten Schwangerschaftsdrittel die Länge des Femur FL=Oberschenkelknochen mal sieben nehmen. VB


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