Annnnne
Hallo Dr. Bluni, ich (18.ssw) hatte Sie schon vor ein paar Wochen bezügl. des BV kontaktiert. Es ist nach wie vor so, das meine Gyn eine Zustimmung des Arbeitgebers haben möchte, um ein BV auszustellen. Nun ist es so das ich wirklich einen körperlich anstrengenden Job (Physiotherapeut) habe. Ich habe viele viele Hausbesuche ( an 2 Tage bin ich nur außerhalb unterwegs), an 2 Tagen habe ich Spätdienste ( was mir schwerer fällt, als Frühdienst) und dann habe ich auch noch einen Sohn der 14 Monate alt ist.... Feierabend ist also erst ziemlich spät. Langsam stecke ich das nicht mehr so einfach weg, habe Schmerzen und Kreislauf-Probleme. Wenn ich von meiner Ärztin kein BV bekomme, kann ich dann auch den Allgemeinarzt kontaktieren, darf er das auch ausstellen? Aber ich möchte meinen AG nicht danach fragen, er ist neu und ich finde es sieht auch komisch aus, wenn ein Facharzt sich die Zustimmung vom AG holt, der ja eigentlich keine Ahnung davon hat. Vielen Dank anne m.
Liebe Anne, das Beschäftigungsverbot kann entweder Ihr Arbeitgeber oder ein Arzt in der Praxis ausstellen. Jedoch müssen dafür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Stress am Arbeitsplatz oder mit einem Kind daheim wird alleine juristisch kaum eine Chance haben, durchsetzungsfähig zu sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür finden Sie unter dem entsprechenden Stichwort in unserer Stichwortsuche beschrieben. Des weiteren wird Ihnen dazu unsere Juristin, Frau Bader in dieser Frage entsprechend weiterhelfen können. Liebe Grüße VB
Hoffnungsschimmer86
Da kann ich dir vielleicht auch ein wenig weiterhelfen. Habe ebenfalls einen therapeutischen Beruf. Wenn du keine schwangerschaftsbedingten Probleme hast, dann kann dein FA dir tatsächlich kein BV ausstellen. Das müsste dein Arbeitgeber machen. Dein AG muss sich darüber schlau machen, wie er den Arbeitsplatz anpassen kann, so dass du laut Mutterschutzgesetz weiterhin arbeiten kannst. Kann er das nicht, muss er dir ein BV geben. Ich habe mich bei meiner zuständigen Bezirksregierung informiert. Dort muss dein AG auch deine Schwangerschaft gemeldet haben. Ruf einfach mal an. Sollte er das nicht getan haben, macht er sich strafbar. Auch muss er eine Gefahreneinschätzung bzgl der wichtigen Punkte, die das Mutterschutzgesetz beinhaltet, ausfüllen und dort hinschicken. Wenn dein AG sich nicht auskennt, dann ruft auch mal gerne jemand von der Bezirksregierung dort an und informiert ihn über seine Pflichten dir gegenüber. Viele AG denken leider immer noch, dass sie bei einem BV die ganzen Kosten tragen müssen. Das ist aber nicht so. Dein AG kann sich ALLES durch ein Umlageverfahren zurückzahlen lassen. Zudem gibt es auch noch die Möglichkeit eines teilweisen BV, da wirst du dann nur stundenweise eingesetzt, bekommst aber wie bei vollständigen BV weiterhin das komplette Gehalt wie zuvor.
Hoffnungsschimmer86
Als Tipp noch eine Gefährdungsbeurteilung, die der AG ausfüllen müsste: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/Gef-Beurteilung_musch_schreibgesch.doc
Annnnne
Bei meiner ersten ss hätte ich auch keins bekommen, obwohl ich davor eine fg und eine op an Muttermund hatte. Ich denke einfach sie macht das generell nur mit Zustimmung des AG. Ich denke ein anderer Arzt hätte mich schon aufgrund meiner Symptome, der Vorgeschichte, der Arbeit, meines Sohnes schon zu Hause behalten. Ist ja nicht so das ich lieber zu Hause sitze, aber bin echt fertig und die Schmerzen werden auch mehr. Mein blutdruck ist ständig im Keller. Würde einfach gern wissen wie ein allgemein Mediziner das beurteilt, ob er berechtigt ist ggf. Ein bv auszustellen.
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