NoaB
Hallo, ich arbeite 22 Std./Wo in einer Praxis an der Rezeption. Nun bin ich in der 6 Ssw und meine Ärztin hat mich für eine Woche krankgeschrieben, da ich ziemlich gestresst bin. Allerdings nicht hauptsächlich wegen des Jobs, sondern auf Grund meiner gesamten Lebenssituation momentan. Ich habe schon 2 Kinder (2 und 3 Jahre), die ich morgens in die Kita bringe, dann zur Arbeit flitze und danach die Kinder wieder sofort abhole. Ich bin nicht alleine, aber mein Mann arbeitet in Vollzeit und macht in Abend- und Wochenendschule momentan seinen Meister. Kann ich meine Frauenärztin fragen, ob sie mir ein Beschäftigungsverbot erteilt auf Grund der Gegebenheiten oder fehlt dazu die nötige Indikation? Ist es korrekt, dass man im Gegensatz zur Kranschreibung auch nach 6 Wochen noch seinen vollen Lohn erhält? Vielen Dank und liebe Grüße NoaB
Hallo, 1. nein, das ist in der Situation ganz sicher nicht möglich. 2. meines Wissens erhalten Sie nach sechs Wochen nur noch einen reduzierten Satz des Einkommens. Dazu kann aber sicher unsere Juristin, Frau Bader, etwas sagen. VB
jenny..m
hi, bitte versteh mich nicht falsch..aber das alleine reicht bestimmt nicht für ein beschäfigungsverbot. es gibt ja ein haufen anderer mütter auch die schon kinder haben. für ein beschäftigungsverbot muss normal das leben der mutter und oder des kindes gefärdet sein. und was machst denn dann wenn dein drittes kind auf der welt ist? dann wirds ja noch stressiger..
NoaB
jenny...m, bist Du die Sprechstundenhilfe von Dr. Bluni oder was für eine Expertin? Ich möchte meinen Stress nicht noch weiter erläutern, aber es reicht wohl für die Ärztin, um mich krankzuschreiben und mir zu sagen, dass mein "ungeborenes" Kind gefährdet werden könnte, wenn ich nicht kürzer trete. Das ich nicht alleine bin, in meiner Situation, dass weiß ich auch UND wenn das dritte da ist, dann ist mit Sicherheit noch mehr Stress da, ABER dann bin ich ja auch nicht mehr schwanger und darum geht es ja in meiner Frage! Gruß Noa B
antje2112
Hey, mußt dich doch für deine Frage nicht rechtfertigen! Ob es als Indikation reicht, kann ich dir auch nicht sagen. Es stimmt aber, das du mit Beginn des Beschäftigungsverbotes deinen normalen Lohn von deinem Arbeitgeber bekommst, bis der Mutterschutz anfängt. Alles Gute und viele Grüße!
jenny..m
tja..soviel zum thema expertin :)))
RikiE
Meld Dich doch bei RuB, vielleicht bekommst Du ein eigenes Expertenforum. Frag jenny..m - die weiß über alles bescheid - Forum
jenny..m
was für eine ausgezeichnete idee! :))) ich hab aber nie behauptet, dass ich über alles bescheid weiß, oder? aber egal, ich hab in meinem ersten post ausdrücklich gesagt, dass ich ihr nicht zu nahe treten will,aber es ist doch offensichtlich dass, sie wegen "sowas" kein beschäftigungsverbot bekommt.
antje2112
Also nochmal wegen dem Geld: ich bin seit der 10.SSW im BV und bekomme seitdem mein volles Gehalt weiter (bis zum Beginn des Mutterschutzes). Und mein Arbeitgeber wird sich sicher auch nur an Vorschriften halten und nicht mir zuliebe eine Ausnahme machen ;-)
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