Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot?

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot?

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So ich bin ja echt nicht jemand der krank ist und rumjammert, aber einmal ist was,weil man nicht mehr kann, und bekommt es nicht. Ach um zu wissen ich bin nun in der 23.+4 SSW Meine Hebamme hat mir schon vor 7 Wochen gesagt das ich mir eins holen soll da sie über meine Kopfschmerzen und ständige Übelkeit nicht glücklich war. Ich plane eine Hausgeburt mit ihr und mache auch die Vorsorge mit ihr. Bloß wo? Klar beim Arzt. Vor 3 Wochen war dann bei mir echt die Luft raus. Freitags hat mich eine Kollegin so mies behandelt(gemobt), als ob ich ein dummes Lehrmädchen wäre das mir wieder extrem schlecht war und ich wieder gebrochen habe. Dauerschlecht und einfach Akku leer. Mein Mann war zu der Zeit statt 2 Wochen Kanada dann 4 Wochen weg und ich musste alles hier alleine managen. Das war irgendwie zuviel. Mein 3 jähriger Sohn wurde nur noch angemeckert von mir was mir echt Angst machte. Habe dann seit Sonntag nur geheult. Die Gyn hat sich den Mutterpaß nicht angeschaut und nur herablassend gefragt was den die Hebi alles macht. Ich hatte das Gefühl das sie nur angenervt war, das ich kein U-Schall machen wollte aber sie war so von oben herab das war echt blöd. Sie hat keine Untersuchung gemacht nur mehr weniger als mehr zugehört. habe ihr erklärt das ich meine ehrenamtliche Arbeit als Stillberaterin meiner Kollegin gegeben habe und ich einfach Ruhe brauche. Dann bin ich hier ins KKH und auch dort wurde ich nicht nett behandelt. Das wäre nicht schlimm das ich 3-4 mal am Tag breche bin ja schwanger.Hätte ich kaum gemerkt. Komisch ging mir auch schon mal besser. Wollte mich nur stationär aufnehmen und Infusionen geben hatte da auch nicht den Eindruck das es um mich ging sondern um Kosten. Naja also 2 Wochen krank geschrieben da ich kein Anrecht auf BV hätte. Ich bin Augenoptikerin ! Nun eine Woche Urlaub. Ich war heute bei meinem Hausarzt, weil der weiß das ich in den letzten 3 Jahren kaum bis gar nicht bei ihm war und nur einmal krank war. Er untersuchte mich tastete alles ab und hat Blut abgenommen. Auch er hat mal wieder wie im KKh ein U-Schall gemacht auch wenn ich das nicht ständig will das Kind ist 1A in Ordnung nur mir geht es schlecht. Bin nun ab Montag wieder 2 Wochen krank geschrieben. Ich bekomme ja irgendwann weniger Geld und das ist schlecht und denke schon übers arbeiten nach und mich durchzuquälen. Ich habe gesagt das die Kollegin mich mobt, das es schon vor 7 Wochen so war, das ich beim erbrechen Nasenbluten habe. das ich an 3 verschiedenen orten arbeiten muss ( von 9-18.30Ur und das zwischen einfacher 45 Minuten und 1 Stunde Fahrtzeit) und das ich mich nicht einfach hin legen kann. Immer wieder heftige Kopfschmerzen habe. Das ich nach dem mein Sohn im Kiga ist ich min. 2 stunden schlafe das mit das Kreuz weh tut wie auch mein Schambein. Das ich schlecht schlafe weil mein Sohn wegen unserem schimmel hier ständig krank ist. aber es scheint echt nicht schlimm genug zu sein wie ich mich fühle. Alle sagen mir ich habe kein Recht auf BV. Das Grundproblem scheint mir mein Job als Augenoptikerin zu sein. Mich überfällt manchmal einfach die Übelkeit und da es nicht immer nach dem Essen ist was ich eh kaum mache ist das alles psychisch. ich habe schon mal 64,9kg gewogen und bin dadurch wieder bei 64,2kg ich muss mich zum essen und trinken zwingen. Ich finde es so blöd da ich nicht mal meinen Kollegen sagen kann ich komme auf alle Fälle nächste Woche wieder, weil ich echt fertig bin und ich weiß das die Planung einfach schlecht ist wenn man es so kurzfristig erfährt. Da dann halt 3 geschäfte dran hängen. Vielen Dank erst einmal und liebe Grüße Isabel Was ist denn da los? Wieso bekommen manche es so einfach und bei meiner Liste ist es so schwer?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB


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