Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo ich möchte gern wissen ob ich nicht auch ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekommen könnte. Ich bin 37 Jahre alt ,bekomme das 5 Kind ,habe vor der SSW Bisoprolol genommen da ich unter anfallsweises Herzrasen leide und bin Altenpflegerin wo ja die Arbeit oftmals ziemlich schwer ist. Ich wundere mich nur das 2 weitere Schwangere auf meiner Arbeit von Beginn an zu hause sind obwohl sie jünger sind und kein Risiko haben. Habe schon manchmal angst dasdie Arbeit zu viel und vor allem zu schwer für mich und dem Baby ist. Wie sehen sie das?? LG Jeannette


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Jeannette, Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Hoffe es ist ok wenn ich auch was dazu sage! ;) Ich bin 24 und habe vor der Schwangerschaft keine Gesundheitlichen Probleme gehabt. Trotzdem habe ich während meiner SS ein Beschäftigungsverbot bekommen, allein wegen der Belastung auf der Arbeit. Bin erst 4 Stunden arbeiten gegangen ab dem sechsten Monat dann ganz zu Hause geblieben. Ich würde mit dem FA sprechen und ihm sagen dass Dir die Arbeit zu viel wird und Du Dich nicht mehr wohl fühlst (ist ja so sobald man sich Gedanken um das Baby macht). Wünsche Dir alles Gute.


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