Mitglied inaktiv
also ich bin in der 6.ssw.ich muss auch dazu sagen,das ich anfang jänner eine fg mit zwillingen hatte.ich habe jetzt panische angst das wieder was passiert zumal ich altenpflegerin bin und ums schwere heben nicht immer drumrumkomme.am montag war ich beim arzt und der meinte nur das er mich ja nicht jetzt schon krank schreiben kann.und als risikoschwangere zähle ich auch nicht,könnt ihr mir einen tip geben.danke.dini
hallo Dini, es ist ein nicht ungewöhnlicher Vorgang, daß manche Frauen erst ein oder zwei Fehlgeburten haben oder zwischendurch eine Schwangerschaft austragen, bevor eine sich dann (wieder) ein intakte Schwangerschaft entwickelt. Die Wahrscheinlichkeit eines positiven Verlaufes nach einer Fehlgeburt liegt aber bei etwa 85-90%! Nach der vollendeten 6. SSW ist das Fehlgeburtsrisiko so in etwa bei 12% und nach der vollendeten 12. SSW nur noch bei etwa 4%. Bei unauffälligem Verlauf der Schwangerschaft kann die Frau deshalb beruhigt sein und sollte bei etwaigen Ängsten mit ihrem behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin zu sprechen, der/die ihr diese dann sicher nehmen kann. Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Dini! Da hast du ja keinen guten Arzt.Ich bin ebenfalls Altenpflegerin.Mein AG wollte kein Risiko eingehen und mir auch keine andere Beschäftigung geben.Da sollte ich mir ein Beschäftigungsverbot holen.Meine Ärztin tat dies ohne drum rum zureden.Nun bin ich seit Nov.zuhause und bekomme meinen vollen Lohn weiter.Außerdem wenn du ne Fehlgeburt hattest gehörst du zur Risikogruppe.Du kannst dir ja auch auf Arbeit was weg holen.Hast es ständig mit kranken Menschen zu tun.Dann hat man auch psychischen Stress.Du darft auch keine Nachtarbeit mehr machen.Steht auch im Mutterschutzgesetz.Rede mit deinem AG ob du dir ein Beschäftigunsverbot holen kannst und mach deiner Ärztin klar das er es wünscht und dir keine anderen Aufgaben im Betrieb gibt.Das du Angst hast dich anzustecken bei den alten Menschen.Du darfst nicht schwer heben,da du es sonst wieder verlierst.Geht dein Arzt nicht darauf ein.Such dir nen anderen. Viel Glück.
Mitglied inaktiv
Also ich muß auch sagen, dass ist wohl kein guter Arzt. Ich hatte auch eine Fehlgeburt, bin nun wieder schwanger, und mein Arzt hat mich von der 6. bis zur 13. Woche gleich krank geschrieben, er meinte es wäre besser zur Vorsorge! Ich hatte auch totale Panik, aber er hat es eben gleich von sich aus gesagt. Ab morgen bin ich in der 14. und soll dann mal wieder probieren, ob es klappt mit dem Arbeiten gehen. Wenn es mir zuviel ist, solle ich wieder kommen. Wenn Du Dich zu unrecht behandelt fühlst - einfach wechseln! Es soll Dir und Deinem Baby schließlich gut gehen. Wünsch Dir alles Gute und drücke die Daumen, LG Sandy
Mitglied inaktiv
Juhu!!! Schliesse mich den anderen Beiden an: bin Krankenschwester & mein Doc hat immer wieder gesagt, dass ich mich melden soll, wenn ich das mit der Arbeit nicht mehr schaffe. Bis zur 26. SSW habe ich durchgehalten, hatte dann die ersten Kontraktionen & Rückenschmerzen, woraufhin ich für eine Woche krank geschrieben wurde, damit mein AG noch die Möglichkeit hatte, sich nach einem anderen Arbeitsplatz (sitzend) umzuschauen. Das hat er nicht getan, danach erhielt ich ein Beschäftigungsverbot. So war es nicht noch zu meinen Lasten, sondern mein AG musste bis zum Mutterschutz meinen Lohn weiterzahlen. Ich würde an Deiner Stelle nochmal mit Deinem Doc sprechen, geht dieser nicht darauf ein (ich halte Deine FG sehr wohl für ein Risiko), such Dir einen Neuen!!! MFG, Franzie
Mitglied inaktiv
Hallo Dini, auch ich möchte mich der Meinung der anderen anschließen!!! Such' Dir bitte einen anderen Arzt! Ich selbst hatte auch eine FG von Zwillingen. Nun bin ich wieder Schwanger in der 10. SSW und seit der 5. Woche zuhause. Ausserdem werde ich aufgrund meiner Vorgeschichte auch 14tägig untersucht, was mir meine Angst eine erneute FG zu haben zwar nicht nimmt, aber es beruhigt trotzdem irgendwie. Wünsch' Dir alles Gute! Bambi
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