Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 9. SSW und seit 2 Wochen auf Grund von mehreren Aspekten AU geschrieben. Leider habe ich das Vertrauen zu meinem FA verloren und habe erst im laufe der nächsten Woche einen Termin bei einer anderen FÄ. Das Vertrauen verloren habe ich weil mir mein FA mittlerweile schon 3 Mal mitgeteilt hat, dass bei mir keine intakte SS vorliege sondern eine Eileiterschwangerschaft und auch in der Gebärmutter eine Fruchthöhle wäre die aber leer wäre. Mittlerweile hat das Uni Klinikum diese Diagnosen aber immer als falsch betitelt. Ich habe keine Eileiterschwangerschaft und eine vollkommen intakte Schwangerschaft in der Fruchthöhle mit einem Embryo dessen Herzlein auch schlägt. Nun gut zuzüglich habe ich ziemliche Probleme mit ständigem Erbrechen und Übelkeit und bin froh wenn ich wenigstens etwas bei mir behalte und kann mich manchmal gar nicht auf den Beinen halten. Ich übe eine wöchentliche Arbeitszeit von 33,5 h aus und meine Arbeitskollegen und meine beiden Chefs kennen keine Gnade. Zumal diese Schwangerschaft auch überhaupt nicht geplant gewesen ist , habe ich physisch und psychisch totale Probleme. Wissen Sie ich habe aus erster Ehe schon 2 wundervolle Jungs im Alter von 10 und 6 Jahren und war nach der Trennung vor 5 1/2 Jahren mit zwei kleinen Kids alleine und musste alles alleine durchstehen - ich habe zwar jetzt einen Partner der auch zu mir und den Kindern steht aber trotzdem ist alles sehr schwierig. Ich freue mich auch mittlerweile sehr auf das kleine Würmchen und will einfach nicht nur weil auf der Arbeit keine Rücksicht genommen das dieses kleine Lebewesen in Gefahr gerät. Die Kolleginnen zicken rum und meine Chefin noch mehr. Es gibt in den morgentlichen 5 h keine Pausenmöglichkeit und dadurch das ich in einer Praxis arbeite auch ziemlich viel Stress. Wie stehen meine Chancen ein Individuelles Beschäftigungsverbot zu erwirken und was für Konsequenzen ergeben sich daraus. Muss unbedingt ein FA dieses ausstellen oder kann das auch meine Hausärztin tun ? Lg Mullemaus76
Hallo, 1. solange eine Erkrankung vorliegt, kann immer nur eine Krankmeldung ausgestellt werden, aber kein individuelles Beschäftigungsverbot. 2. Das von Ihnen angesprochene Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Dazu heißt es offiziell: Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. VB
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