Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot für 1Monat zwischen zwei Elternzeiten

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot für 1Monat zwischen zwei Elternzeiten

Glückskind2020

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Hallo, Ich bin zur Zeit in Elternzeit bis einschließlich 21.10.2019. Mein zweites Kind soll am 1.2.2020 auf die Welt kommen. Ich müsste jetzt zwischen den zwei Elternzeiten ca 7 Wochen Vollzeit arbeiten gehen und mich nach 3 Jahren Elternzeit wieder neu einlernen. Ich hätte gerne für diesen Zeitraum ein Beschäftigungsverbot, da ich sonst kündigen müsste. Ich möchte mich ungern krankschreiben lassen in diese Zeit da ich noch einen 450 EUR Job bei einem anderen Arbeitgeber habe den ich gerne weiterhin ausüben möchte. Mein Frauenarzt hat mir jetzt gesagt, dass mein Arbeitgeber mir dieses Beschäftigungsverbot ausstellen soll? Aber dort arbeite ich weder mit gefährlichen Stoffen oder hätte eine gute Begründung außer das ich mich nach 3 Jahren wieder Vollzeit einarbeiten müsste und das für 7 Wochen, was nicht sehr rentabel ist. Wie ist das zu verstehen und gibt es nicht noch andere Möglichkeiten?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, "Ich hätte gerne für..." - da es sich bei dem Beschäftigungsverbot eine Maßnahme handelt, die eine juristische Grundlage benötigt und mit finanziellen und juristischen Konsequenzen verbunden sein kann, ist es verständlicherweise eben keine Wunschleistung. Das bedeutet, wenn die Voraussetzungen dafür am Arbeitsplatz nicht gegeben ist, wird weder eine Ärztin noch der Arbeitgeber ein derartiges ausstellen. Herzliche Grüße VB


Port

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Die Frage an sich ist unverschämt. Was glaubst Du denn, wer Dir diesen "Urlaub" zahlen soll? Der Steuerzahler? Wenn Du Geld haben willst, dann gehe arbeiten. Es gibt keinen Grund, dies nicht zu tun. Ansonsten bleibt Dir die Kündigung.


Mamamaike

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Hallo, es gibt ausschließlich die Möglichkeit, dass Du mit Deinem Arbeitgeber sprichst oder kündigst. Alles andere wäre Betrug. Viele Grüße


Felica

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Nein, ein BV dient nicht der Bequemlichkeit. Sondern nur dem Schutz. Überbrücken halt mit Urlaub, Überstunden oder unentgeldlicher freistellung wenn du nicht arbeiten willst.


Nili82

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Hallo, da wir ja nicht bei "Wünsch dir was" sind bleibt dir nur die von dir angesprochene Kündigung oder ggf. eine unbezahlte Freistellung. Aber weder eine Krankschreibung noch ein Beschäftigungsverbot wären rechtlich korrekt.


KielSprotte

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Und genau wegen Frauen wie dir ist zum Glück das Gesetz im letzten Jahr deutlich verschärft worden!!! Eine BV ist dazu gedacht, um Mutter und/oder Kind vor einer lebensbedrohlichen Situation zu schützen – und zu nichts anderem! Gehe die paar Wochen arbeiten und wenn du das nicht kannst oder willst, dann kündige und gut ist.


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