Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot Beamte

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot Beamte

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Gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei gesetzlich Versicherten/ Angestellten? Wissen Sie das? Ich arbeite in einer Behörde. Mein Sachgebietsleiter (woanders würde er wohl Abtlgsleiter genannt) lässt mich nun seine Unzufriedenheit über meine Schwangerschaft spüren. Es ist für mich kein Ersatz in Sicht, das macht er mir zum Vorwurf. Zwar bin ich (3.Monat) seit 4 Wochen krank geschrieben, aber ich mag schon gar nicht mehr dort anrufen, lasse meinen Mann alles regeln (AU einwerfen). Mein Chef hat mir schon ein 4Augen-Gespräch angekündigt wenn ich wieder arbeiten soll, mir graust jetzt schon vor diesem launischen Vogel. Zudem sollten die Kollegen keine Vertretung für mich machen, alles liegt also seit 4 Wochen unbearbeitet herum und ich bin noch bis 28.10 AU! Das ist nie wieder aufzuholen!! Was raten Sie mir?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Claudia, für die Beamten sind einige Bestimmungen zwar etwas anders, aber dennoch kann man auch auf sie das Beschäftigungsverbot anwenden. Dieses ist aber in einem Fall, wie den beschriebenen nicht unbedingt anwenden, es sei denn, man würde mobbing nachweisen können: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen bzw mit der Mitarbeitervertretung/ Gewerkschaft/Personalrat Hauses/Betriebes klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher die noch zu klärenden Dinge beantworten können. VB


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Hallo, ohje ich kann es dir nachfühlen. Hatte das selbe prob, allerdings kam das meiste erst so ab der mitte der ss. Aber das hat gereicht *seufz* Kollegen und vorgesetze können manchmal ganz schön arschig sein *sorry* war auch in ner behörde und momentan gar nicht traurig, das ich die auch die nächsten jahre nicht sehen werde. Allerdings haben mir meine werten kollegen dann noch das ei mit einer schlechten beurteilung gelegt, die absolut nicht gerechtfertigt war. Ich denke das evtl ein Beschäftigungsverbot gehen könnte. Evtl wegen Mobbing. Allerdings wenn du dich im amt beschwerst, kann es gegen dich zurückfallen und nicht gegen deinen Gebietsleiter. Ich drücke dir die daumen, das du nicht mehr so in den laden mußt, denn das ist wirklich streß pur. viele grüße tine


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Ich hatte im Ende August einen kl. gyn. Eingriff und hatte dies vorher angekündigt. Da sprach er nicht mal mehr dienstlich mit mir, weil er um die Statistik zum Monatsende (über Arbeitserledigung pro Abtlg.) bangte. Teilweise wurden Vorgänge nicht mehr abgezeichnet, ich musste für Unterschriften hinter ihm her rennen. So benimmt er sich auch anderen gegenüber, ist ein echtes Ekel.


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Mein FA lässt sich noch nicht auf ein Beschäftigungsverbot ein, will mit mir am 28.10. (nä. Termin) nochmal sprechen. Mir krampft sich der Magen wenn ich überlege dass ich dem Kerl (Chef) dann ausgeliefert bin. Übrigens: Das mit der schlechten ungerechtfertigten Beurteilung könnte mir auch blühen, ist auch seine Art "Rache". Ein Gespräch mit dem Behördenleiter würde nichts bringen, weil der Chef dann alles abstreitet.


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Hallo! Sprech mit Deinem Fa unbedingt über das Beschäftigungsverbot! Mobbing ist Stress hoch 3 und tut weder Dir noch Deinem Krümel gut. Ich war ab der 10. SSW daheim, weil mein Chef auch der Ansicht war, sich nicht ans Mutterschutzgesetz halten zu müssen. Gut, bei mir gabs auch ne Vorgeschichte, 2 FG und ne Risikoschwangerschaft wegen vorzeitiger Blutungen, Wehen ect., deswegen wollte meine FÄ bei der letzten Schwangerschaft auch kein Risiko eingehen und hat mich aus dem Verkehr gezogen. Weswegen bist Du denn karnkgeschrieben? Wegen körperlicher Beschwerden, also Blutungen oder ähnliches oder aufgrund des Mobbings? Rede nochmal in Ruhe mit deinem FA, wenn er kein Unmensch ist, wird er einsehen das das Beschäftigungsverbot das richtige ist. Alles Gute! LG Susi


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ufz ich kann dich echt verstehen. Da kommen sehr viele erinnerungen hoch. rede nochmal mit deinem fa, oder auch dein HA kann dich zumindest krankschreiben noch ne weile. drücke dir die daumen, das du da nicht mehr hinmußt oder nur sowenig wie möglich. viele grüße tine


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Danke ihr zwei! Ich bin wg. aller möglichen Beschwerden AU. Bin ss durch ICSI, hatte schlimme Überstimulation, wollte aber nicht ins KH sondern habe gesagt, ich würde auch daheim brav liegen. Dann kamen Schmierblutungen, die 1 Woche anhielten. Am li Eierstock ist allein 1 Zyste, die einen Durchmesser von über 5,5cm hat. Dann Kreislaufkollaps (embryonalbedingt), wieder Blutungen. Für die Kiwu-Praxis, die die ICSI durchgeführt hat und für meinen Hausarzt ahndelt es sich um eine Risikoschwangerschaft, aber mein FA hat das noch nicht so gesagt. Er hat mich auf den Termin am 28.10. vertröstet, dann würden wir nochmal sprechen. Er sagte aber vorab, dass er mich zwar ab und zu AU schreiben könnte bei Problemen (er will die Schwangerschaft unbedingt erhalten), aber das wird wohl nicht reichen... Ich grüble seit 1 Woche (letzter Kontakt mit Arbeit) und weine rum, mein Mann will dass ich kündige. Aber das ist Quatsch. Die sind ja nicht alle so und ich möchte nicht ein Leben lang Hausfrau sein. Auch mein HA hat mir gestern AU zugesichert wenn was sein sollte, aber so viele AUs bringen nur noch mehr Probleme. Hab ja jetzt schon Magenprobleme und kann nicht mehr schlafen wenn ich nur dran denke... Ich muss mich nun noch 1 Woche gedulden, dann weiss ich mehr.


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Meine Vorgeschichte (FG letztes Jahr) etc. wäre zu lang -sorry-


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