LuckyPunch
Guten Tag, meine Frau ist als Hausdame tätig und eigentlich den kompletten doch tlw. stressigen Arbeitstag auf den Füßen. Natürlich macht sie zwischen durch Pausen und hält sich von Reinigungsmitteln entfernt. Allerdings sind wir uns unsicher, ob die Pausen ausreichend sind. Von unserem/ ihren Gynäkologen fühlen wir uns in diesem Punkt nicht sonderlich gut beraten. Er verweist uns nur zum Betriebsarzt. Wer sagt uns, ob meine Frau wirklich 8 Stunden im Stehen mit Pausen arbeiten kann? Sagt hier der Betriebsarzt oder der Gynäkologe? Kann meine Frau überhaupt so einen ganzen Tag arbeiten? Gruss
Hallo, 1. das darf sie, wie jede andere beschäftigte Frau auch 2. sicher sind hier die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes einzuhalten. 3. etwas anderes ist es, wenn sich klinische Symptome ergeben, die dazu führen, mehr Schonung auszusprechen. Liebe Grüße VB
Julienmami
Hallo, Eigentlich muss das der Arbeitgeber von deiner Frau entscheiden bzw prüfen lassen. Ich zum Beispiel arbeite als Reinigungskraft und habe sofort von meinen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommen wegen der ganzen Chemikalien. Also müsste deine Frau das mit ihrem Chef klären und er muss sehen ob er sie entweder wo anders einsetzen kann oder muss sie in ein Beschäftigungsverbot schicken. Es gibt da bestimmte Formulare die der Arbeitgeber ausfüllen muss und hier bei uns in Sachsen dann zur Landesdirektion schicken muss und dort wird dann entschieden wie es weiter geht. Im Internet zu finden unter Formulare Beschäftigungsverbot. Alles gute für euch.
Felica
Da ist der ARbeitgeber für zuständig. Meint deine Frau er würde sich nicht ausreichend kümmern, dann das Gewerbeamt. Arzt ist raus.
LuckyPunch
Danke für die Antworten. Aber wie kann ein Arbeitgeber entscheiden ob ein Beschäftigungsverbot in Frage kommt. Er kennt den Gesundheitszustand ja nicht im Detail und ist ja auch nicht qualifiziert das einzuschätzen. Das könnte doch nur ein Arzt. Desweiteren wäre das auch nicht in seinem Interesse (auch wenn es der worst-case wäre).
3wildehühner
Ein Beschäftigungsverbot Seiten des Arbeitgebers steht nicht im Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Zustand der Schwangeren, sondern bezieht sich auf die allgemeinen Gefährdungen, die von der Arbeit für Schwangere ausgehen; d.h. dass das Mutterschutzgesetz eingehalten werden muss. Gibt es gesundheitliche Probleme, muss entweder eine AU vom Frauenarzt ausgestellt werden ODER je nachdem ein INDIVIDUELLES Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt.
Felica
Was hat der gesundheitszustand damit zu tun? Es geht um ein BV, nicht um eine AU. Und da regelt das Gesetz was eine Schwangere darf und was nicht. Stellt sich dabei heraus das die Arbeit ungeeignet ist und das der AG auch keine Ersatzarbeit hat, dann muss er das BV aussprechen. Macht er es nicht, macht er sich strafbar. Dagegen steht das BV vom Arzt. Nur, dafür muss die Schwangere erst einmal einen Arbeitsplatz haben der dem mutterschutz entspricht. Sagt dann der Arzt, schön und gut, die Schwangere hat aber Probleme welche diese Tätigkeit trotzdem unmöglich machen, kann der Arzt ein BV ausstellen. Kann die Schwangere aber gar nicht arbeiten, weil sie liegen muss wegen Blutungen, dann ist sie arbeitsunfähig, also AU. 8 std stehen ist aber erlaubt und völlig OK. Solange sie sich dabei bewegen darf. 8 std am Fliessband ist dagegen verboten. Und chronische Erkrankungen müssen rechtlich gesehen viel eher zur AU führen.
Felica
Wer reinigt eigentlich bei euch daheim? Putzt sie da nicht?
LuckyPunch
Wir haben eine kleine Wohnung und da geht es relativ schnell, also keine 8 Stunden ;-) und das teilt sie sich ein und ich versuche auch natürlich im Haushalt zu helfen.
Felica
Es ging um die Reinigungsmittel. So viel tut sich da oft nicht
LuckyPunch
Haha, ich behaupte mal, sie hat entsprechende Mittel ausgewählt. Aber sie ist keine Putzfrau, sondern auch hausdame
Ich finde es nur komisch dass der gynokologe keine Aussage trifft, ob sie 8 Stunden im stehen bzw. in dauernder Bewegung arbeiten darf oder soll. Und dass er immer auf den betriebsarzt verweist!
Soie
... kommt man eher zu dem Schluss das die Person nicht 8 Stunden in stehen oder in Bewegung arbeitet. Daher ist auch klar das nur der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung beurteilen kann ob seine Hausdame ein BV erhalten muss. Der Arzt kann ja die Gegebenheiten am Arbeitsplatz gar nicht beurteilen.
Felica
Na du schreibst doch sie würde sich von Reinigungsmitteln fernhalten
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