Hallo bin das 5. Mal schwanger
3 fg und 1 Tochter aus 2017
Und jetzt in der 12. Ssw
Bei meiner Tochter habe ich von beginn ein bv bekommen wegen Fahrtweg (45min einfach) und den fg (müsste deshalb auch utrogest und ass100 nehmen)
Jetzt hab ich zwar einen kürzeren Fahrtweg aber eine höhere Wahrscheinlichkeit frühwehen zu bekommen
Hatt3 ab der 24. Ssw bei mein3r Tochter welche (muttermundwirksam) zusätzlich Stress und Angst wie ich meine Tochter versorgen soll (wird zu Hause betreut, da mein Freund und ich wechselschicht hatten)
Jetzt empfiehlt meine fa ein bv aber stellt keins aus. Dürfe sie aufgrund geändertem Gesetz nicht mehr.
Mein ag schickt mich nicht zum betriebsarzt und lehnt ein generelles bv ab. Sie setzen mich eben vom Außendienst und Schichtdienst in den innendienst im büro (polizei)
Meine Frage ist ob mir die fa wirklich kein bv ausstellen darf und ob ich Anspruch hätte
MfG
von
anna21
am 31.05.2018, 22:42
Antwort auf:
Ab wann Anspruch auf individuelles bv
Hallo Anna21,
für ein solches Beschäftigungsverbot müssen natürlich ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwortbeschäftigungsverbot umfassend beschrieben.
Meines Erachtens stellt die beschriebene Situation auch mit der Vorgeschichte hier überhaupt keinen Grund dar und wäre somit juristisch anfechtbar.
Bitte fragen Sie dazu auch unsere Rechtsanwältin, Frau Bader.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 01.06.2018
Antwort auf:
Ab wann Anspruch auf individuelles bv
Hallo Anna.
Kann dir nur von mir berichten, dass es da genauso ist.
Ich bin mit unserer 3. Tochter schwanger, nach 2 FG. Bei meinen beiden Töchtern hatte ich von Anfang an ein BV, wegen Blutungen und gefährlichen Arbeitsbedingungen und später auch Frühwehen.
Dann folgten die 2 FG und nun hatte ich auch in dieser Schwangerschaft Blutungen und Schmerzen. Sowie durchgehendes Erbrechen. Ein generelles BV bekomme ich nicht von meiner FÄ. Sie sagt, die darf es nicht. Die Indikation reicht nicht aus.
Der Betriebsarzt hat empfohlen ein BV auszustellen. Selbst darf er es nicht machen. Und nun hängt die ganze Geschichte in der Personalabteilung fest.
Was die Ärzte aber machen dürfen, ist ein vorübergehendes BV auszustellen, bis von Arbeitgeberseite eine Regelung erfolgt ist.
So bin ich momentan im BV, bis ein Arbeitgeber mir genau sagt, was ich darf und was nicht.
Das Ganze ist ziemlich nervenaufreibend, aber die Frauenärzte dürfen tatsächlich nicht mehr so ohne Weiteres ein BV aussprechen.
von
Blume2
am 31.05.2018, 22:52