Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Anspruch auf mehrer termine

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Anspruch auf mehrer termine

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nach einer fehlgeburt in der 7. woche und einer totgeburt ( keine miss - und fehlbildungen, es war wachstumsstop ab der 12. woche) ausgetragen in der 15. woche.... beides hintereinander, habe ich dann bei einer erneuten schwangerschaft anspruch auf mehrere termine wo dann das kind besser kontrolliert wird? wie schaut es dann mit den speziellen untersuchungen aus die man dann machen kann und muss ich die dann auch aufgrund der 2 "geburten" selber zahlen? welche möglichkeiten gibt es noch um diese zu verhindern? danke für die antworten manu


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, nein, diesen Anspruch haben sich nicht per se, denn grundsätzlich muss dieses Ihre Frauenärztin/Frauenarzt indizieren. VB


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