Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

zwei fragen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: zwei fragen

Mitglied inaktiv

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hallo bin oma von zwillis, die freundin hat sich jetzt von meinem sohn getrennt.sie waren nicht verheiratet. welche rechte habe ich als oma, zwecks besuche und so? zweite frage, sie wohnt jetzt in italien bei ihren eltern ( sind deutsche und nur beruflich dort), bekommt sie dort auch das kinder- b.z.w. erziehungsgeld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Oma Maria, finde ich toll, dass Sie sich hier so über das Internet engagieren. So sollte jede Oma sein :-) Großeltern haben u.U. ein Umgangsrecht, wenn das die Entwicklung der KInder fördert (gehört zum normalen Lebensumfeld, eine Oma zu haben). Es gibt dazu verschiedene Gerichtsurteile, die ich gepostet habe. Diese finden Sie über die Suchmaschine (Stichwort Großmutter oder Oma). Ob die Kindsmutter EG/ EG bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. vom Wohnsitz oder der Frage,od sie dort für einen deutschen AG arbeitet. Das kann man per Ferndiagnose schlecht sagen. Das muss man mit dem zuständigen Amt klären. Gruß, NB


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